BBKK Krankentagegeld Tarif TAF (Freiberufler)
Krankentagegeld ab Tag 4–43 der Arbeitsunfähigkeit. Flexible Karenzzeiten, Zuschuss bei Teil-AU, Anpassung ohne Gesundheitsprüfung und Verzicht auf Kündigungsrecht.
Für wen ist der Tarif TAF gedacht?
Der Tarif TAF richtet sich an Freiberufler mit Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK). Versicherbar sind Selbstständige, die regelmäßig Einkünfte erzielen und einkommensteuerpflichtig sind, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Anwälte und viele weitere freie Berufe.
Die Versicherung endet, wenn die freiberufliche Tätigkeit dauerhaft eingestellt oder keine neue Tätigkeit aufgenommen wird.
Kurzübersicht: Tarif BBKK TAF 4–43
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: wählbar ab Tag 4, 8, 15, 22, 29 oder 43.
- Krankheitstage addieren: Rückfallerkrankungen werden innerhalb von 6 Monaten zusammengerechnet.
- Teil-Arbeitsunfähigkeit: 50 % des Tagegelds bis zu 28 Tage bei stufenweiser Wiedereingliederung.
- Schwangerschaft: Leistung ab der 5. Schwangerschaftswoche bei vollständiger AU, inklusive Mutterschutzfristen.
- Kur & Sanatorium: Leistung bei ärztlich verordneter Kur oder Sanatoriumsbehandlung, jedoch nicht bei Reha über die Rentenversicherung.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein, keine bei Unfall; 8 Monate bei Entbindung/Psychotherapie.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: Bei steigendem Nettoeinkommen kann das Tagegeld innerhalb von 2 Monaten ohne neue Prüfung angepasst werden (mind. 25 € versichert, Nachweis erforderlich).
- Kündigungsschutz: BBKK verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen für stabile Beiträge im Alter.
Nettoeinkommen & Erhöhungen
- Maximales Tagegeld: bis zum durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen des letzten Jahres oder der letzten 12 Monate.
- Definition: Gewinn laut § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus der freiberuflichen Tätigkeit.
- Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung: Bei Einkommenserhöhung innerhalb von 2 Monaten verhältnisgleich (auf volle 5 € gerundet) möglich.
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa: Leistung bei stationärer Krankenhausbehandlung.
- Weltweit: bis zu 2 Monate während eines vorübergehenden Aufenthalts.
- Wohnort: Anspruch nur bei Aufenthalt am gewöhnlichen Wohnort; kein Schutz bei privaten Urlaubsreisen während AU.
Meldung & Nachweise
- Arbeitsunfähigkeit spätestens bis zum Ende der Karenzzeit melden.
- Folgebescheinigungen regelmäßig einreichen (alle 14 Tage empfohlen).
- Einkommensnachweise erforderlich bei Erhöhung des Tagegelds.
Pro & Contra – BBKK TAF
| Pro | Contra |
|---|---|
| Wählbare Karenzzeiten ab Tag 4 bis 43 | Strenge Nachweispflichten bei AU-Meldung |
| Teil-AU bis 28 Tage (50 %) möglich | Kein Reha-Leistungsanspruch über Rentenversicherung |
| Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung (2 Monate Frist) | Versicherungsfähigkeit entfällt bei Aufgabe der Tätigkeit |
| Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht | Ambulante Auslandserkrankungen nicht versichert |
Häufige Fragen zum BBKK TAF
Ab wann zahlt der Tarif?
Je nach gewählter Variante ab Tag 4 bis 43 der Arbeitsunfähigkeit – ohne zeitliche Höchstgrenze.
Wer ist versicherbar?
Freiberufler im Tätigkeitsgebiet der BBKK, die regelmäßig Einkünfte erzielen und einkommensteuerpflichtig sind.
Wie lange besteht Leistungsschutz?
Bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, sofern die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
Gibt es Wartezeiten?
3 Monate allgemeine Wartezeit, keine bei Unfall; 8 Monate bei Entbindung oder Psychotherapie.
Wie erfolgt die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung?
Bei Einkommenserhöhung innerhalb von 2 Monaten verhältnisgleiche Erhöhung (auf volle 5 € gerundet) ohne neue Gesundheitsprüfung.
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