BBKK Krankentagegeld Tarif TA (Angestellte ab 7. Woche)
Leistungsbeginn ab Tag 43 (weitere Karenztage bis Tag 183 verfügbar), klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland, Kur, Wiedereingliederung, Anpassung & Kündigungsrecht – kompakt erklärt.
Warum der Tarif TA für Angestellte passt
Nach bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung entsteht für viele Angestellte eine Einkommenslücke. Der Tarif TA der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) schließt diese Lücke: Ab dem gewählten Karenzbeginn (z. B. Tag 43) zahlt er den vereinbarten Tagessatz an jedem Kalendertag, bis die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet.
Zielgruppe & Leistungsbeginn
Wer ist versicherbar?
- Angestellte (unselbstständig Erwerbstätige) in Deutschland
- Abschluss nach Gesundheitsprüfung
- Profilschutz für die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung
Karenzzeit & Start
Leistungsbeginn im Tarif TA 43–183 je nach gewählter Karenzzeit: Tag 43 (7. Woche) bis Tag 183. Wählen Sie die Karenz passend zur finanziellen Reserve und zur betrieblichen Situation.
Kurzübersicht – Tarif BBKK TA
Leistungen & Besonderheiten
- Sicher versichert: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Krankheitstage addieren: Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenz angerechnet.
- Wiedereingliederung (Teil-AU): 50 % des versicherten Tagegelds für bis zu 28 Tage, wenn weiterhin > 50 % AU besteht.
- Schwangerschaft: Leistung bei AU infolge Schwangerschaft; Tagegeld auch während Mutterschutzfristen.
- Arbeitslosigkeit: Leistungen bis 3 Monate; ohne ALG-Anspruch bis 6 Monate.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: bei Gehaltserhöhung innerhalb von 2 Monaten im passenden Verhältnis (mind. 25 € Tagegeld im Tarif; Nachweise nötig).
Wartezeiten & Ausschlüsse
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein; bei Unfall entfällt die Wartezeit.
- Kur/Sanatorium: Leistung möglich laut Bedingungen.
- Reha (DRV): nicht versichert (Übergangsgeld des RV-Trägers als Lohnersatz).
- Kinderkrankentage: nicht versichert (hier greift die GKV-Regelung).
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa: Leistung bei stationärer Krankenhausbehandlung über die Karenz hinaus.
- Weltweit: stationär für maximal 2 Monate während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
- Wohnort-Regel: Anspruch besteht am Wohnort sowie bei stationärer Aufnahme; private Urlaubsreisen während AU sind ausgeschlossen.
Meldung & Nachweise (wichtig)
- Erst-AU rechtzeitig einreichen, spätestens zum Leistungsbeginn (z. B. Tag 43); sonst Zahlung erst ab Eingang.
- Folgebescheinigungen fortlaufend (üblich: alle 14 Tage) nachreichen, damit die Zahlung lückenlos bleibt.
- Für Kur/Sanatorium können zusätzliche Nachweise/Zusagen erforderlich sein.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der BBKK.
Beiträge & Kalkulation
- Beitragslogik: mit Alterungsrückstellungen kalkuliert (dient der langfristigen Stabilisierung; Beitragsanpassungen grundsätzlich möglich).
Pro & Contra zum BBKK TA
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht (sicher versichert) | Keine Leistung bei Reha der Rentenversicherung |
| Wiedereingliederung: 50 % Tagegeld bis 28 Tage | Strenge Nachweise und Fristen bei AU-Meldungen |
| Kur/Sanatorium grundsätzlich mitversichert | Urlaubsreisen während AU schließen Leistung aus |
| Flexible Karenz (Tag 43 bis 183) je nach Bedarf | Anpassung ohne Gesundheitsprüfung nur bei Gehaltserhöhung und Frist 2 Monate |
| Europa stationär & weltweit stationär (bis 2 Monate) | Ambulant im Ausland nicht umfasst |
Kündigungsregeln
Im Tarif TA verzichtet die BBKK auf das ordentliche Kündigungsrecht. Damit sind Versicherte auch bei frühen oder wiederholten Leistungsfällen „sicher versichert“. Hintergrund und Bewertung: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld.
Häufige Fragen (FAQ) zum BBKK Tarif TA
Ab wann zahlt der Tarif TA?
Ab dem gewählten Karenzbeginn, üblicherweise ab dem 43. Krankheitstag. Weitere Varianten mit späterem Beginn (bis Tag 183) sind möglich.
Wer ist versicherbar?
Angestellte (unselbstständig Erwerbstätige) mit Wohnsitz in Deutschland. Der Abschluss erfolgt nach Gesundheitsprüfung.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemeine Wartezeit; bei Unfall entfällt sie. Beachten Sie besondere Wartezeiten je nach Leistung gemäß AVB.
Gibt es Leistungen bei Kur/Sanatorium oder Reha?
Kur/Sanatorium: Leistung möglich (Bedingungen beachten). Reha (DRV): nicht versichert; hier zahlt der RV-Träger Übergangsgeld.
Ist Wiedereingliederung (Teil-AU) versichert?
Ja. Bei > 50 % fortbestehender AU 50 % des versicherten Tagegelds für bis zu 28 Tage (stufenweise Wiedereingliederung).
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Europa stationär über die Karenz hinaus; weltweit stationär während vorübergehender Aufenthalte bis 2 Monate. Am Wohnort besteht Anspruch; private Reisen während AU sind ausgeschlossen.
Verzicht auf Kündigungsrecht?
Ja. Die BBKK verzichtet im Tarif TA auf das ordentliche Kündigungsrecht. Mehr dazu im Fachbeitrag.
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