Zum Hauptinhalt springen
ARAG Krankentagegeld 31-39 im Check - Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

ARAG Krankentagegeld 31-39 (identische Leistungen, variable Leistungsbeginne)

Die Reihe 31-39 unterscheidet sich nur im Leistungsbeginn. Alles Wichtige zu Zielgruppe, Ausland, Wartezeiten, Wiedereingliederung & Kündigungsrecht.

Prinzip der Tarifreihe 31-39

Alle Tarife bieten denselben Leistungsumfang - nur die Karenzzeit (erster Leistungstag) variiert. Je höher die Tarifnummer, desto später beginnt die Zahlung. Gezahlt wird der vereinbarte Tagessatz für jeden Kalendertag, auch an Sonn- und Feiertagen, ab dem tariflichen ersten Leistungstag bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Erste Leistungstage (Überblick)

  • 31 - ab 8. Tag (7 Tage Karenz)
  • 32 - ab 15. Tag (14 Tage)
  • 36 - ab 22. Tag (21 Tage)
  • 34 - ab 29. Tag (28 Tage)
  • 37 - ab 43. Tag (42 Tage)
  • 38 - ab 92. Tag (91 Tage)
  • 39 - ab 183. Tag (182 Tage)
  • 35 - ab 365. Tag (364 Tage)

Die Karenzzeit gilt je Versicherungsfall neu; bei Karenzen ab 42 Tagen werden Rückfallzeiten analog Arbeitgeber-Anrechnung zusammengezählt (auch sinngemäß für Selbstständige).

Zielgruppe & Versicherungsfähigkeit

  • Selbstständige grundsätzlich versicherbar
  • Arbeitnehmer in Tarifen mit ab 42 Tagen Karenz (z. B. 37/38/39) ebenfalls versicherbar
  • Fliegendes Personal: Fluguntauglichkeit gilt als Arbeitsunfähigkeit

Regelungen gem. Teil II §1 TB/KT 2019.

Kurzübersicht - ARAG 31-39

Leistungen & Besonderheiten

  • Zahlung ohne Höchstdauer bis zur Genesung (unter Beachtung §7/§15)
  • Mutterschutz-Fall (§1a): Tagegeld während Schutzfristen; Anrechnung anderer Ersatzleistungen; 8 Monate Wartezeit (nicht erlassbar)
  • Wiedereingliederung (Arbeitnehmer): bis zu 12 Wochen, Anrechnung von Teilentgelt, Plan & Nachweise erforderlich
  • Alkoholklausel entfällt: AU infolge alkoholbedingter Bewusstseinsstörung ist mitversichert
  • Entziehungsmaßnahmen/Reha: Reha-Leistung, Kur/Heilbad-Klarstellung; Entziehungsmaßnahmen nur mit ARAG-Vollversicherung, vorab Zusage, 80% bis 12 Wochen, max. 3 Maßnahmen

Wartezeiten & Anpassungen

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate (entfällt bei Unfall)
  • Besondere Wartezeiten: s. AVB; bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung entfallen allgemeine und besondere Wartezeiten (ausgenommen §1a)
  • Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung: binnen 2 Monaten nach Einkommensanstieg/Änderung Entgeltfortzahlung (Arbeitnehmer) bzw. nach Steuerbescheid (+BWA/GuV) für Selbstständige; keine neuen Wartezeiten

Ausland & Aufenthaltsort

  • Europa (vorübergehend): Leistung für stationäre Behandlung - auch in Privatkliniken, sofern Voraussetzungen erfüllt
  • Wohnsitzverlegung EU/EWR: stationär wie in DE; Grenzpendler-Regel für Anrainerstaaten
  • Aufenthaltsort: Leistung in der Regel nur am gewöhnlichen Aufenthaltsort; schriftliche Zusage kann Ausnahmen ermöglichen (z. B. kurzzeitige Heilbehandlung)
  • Heilbad/Kurort: stationär wird geleistet; Details gem. AVB

Meldung & Nachweise - kurz & knapp

  • Erst-AU spätestens zum ersten Leistungstag des Tarifs anzeigen; verspätet = Zahlung frühestens ab Eingang der Anzeige
  • Folge-AU in der Regel 14-tägig nachweisen (Vordruck)
  • Nettoeinkommen regelmäßig aktualisieren/Änderungen melden; Deckelung beachten (Gesamtleistungen ≤ Netto)

Versicherungsjahr = Kalenderjahr; erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit durch VN nach 12 Monaten (Frist 3 Monate).

Nettoeinkommen - Definition & Deckelung

Arbeitnehmer

Regelmäßiges Jahres-Nettoeinkommen = Bruttojahresarbeitsentgelt (inkl. fester und wiederholt vereinbarter variabler Bestandteile, ohne Einmalzahlungen) abzüglich Steuern und Arbeitnehmer-Anteile Sozialversicherungen; bei PKV-Versicherten werden Arbeitgeber-Anteile KV/PV und RV bzw. Arbeitgeber-Anteile zu Versorgungswerken wieder hinzugerechnet.

Selbstständige

Gewinn gem. §4 Abs.3 EStG nach Steuern (ESt, SolZ); ggf. Abzug GKV-Beitrag (bei freiwillig GKV-versicherten Selbstständigen mit KG-Anspruch). Nachweise: Steuerbescheid, ggf. BWA/GuV.

Gesamtleistungen (KTG/Krankengeld/Entgeltersatz) dürfen das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht überschreiten; sonst Kürzung.

Kündigungsregeln ("sicher versichert"?)

Ohne Arbeitgeberzuschuss kann der Versicherer in den ersten drei Versicherungsjahren ordentlich kündigen. Wichtig: Besteht zusätzlich eine ARAG-Vollversicherung, verzichtet der Versicherer auf dieses ordentliche Kündigungsrecht für den KTG-Tarif. Details im Ratgeber: Ordentliches Kündigungsrecht.

Pro & Contra zu ARAG 31-39

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
frühester Keistungsbeginn ab dem 8. Tag bis zu 365 Tagen Keine Leistung vor Erreichen der gewählten Karenz
Wiedereingliederung bei Arbeitnehmern bis 12 WochenDeckelung auf Nettoeinkommen, Anrechnung weiterer Entgeltersatzleistungen
Wartezeiterlass (allg./bes.) bei gleichzeitiger ARAG-VollversicherungWartezeit §1a (Mutterschutz) bleibt immer 8 Monate
Ausland stationär auch Privatklinik (Voraussetzungen)Ambulante Auslandsbehandlung nicht umfasst
Alkoholklausel entfällt (Leistung auch bei alkoholbed. Bewusstseinsstörung)Ordentliche Kündigung in ersten 3 Jahren möglich (ohne ARAG-Vollversicherung)

Häufige Fragen (FAQ) zu ARAG 31-39

Wie unterscheiden sich die Tarife 31-39?

Nur in den Karenzzeiten (8., 15., 22., 29., 43., 92., 183., 365. Tag). Leistungen ansonsten identisch.

Wer kann abschließen?

Selbstständige ab 8. Tag; ab 42 Tagen auch Arbeitnehmer (z. B. 37/38/39).

Welche Wartezeiten gelten - und wann entfallen sie?

Allgemein 3 Monate (Unfall: entfällt); besondere Wartezeiten lt. AVB. Bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung entfallen allgemeine und besondere Wartezeiten; §1a bleibt 8 Monate.

Gibt es Leistung bei Wiedereingliederung?

Ja, bei Arbeitnehmern bis 12 Wochen mit Anrechnung von Teilentgelt; Plan/Nachweise erforderlich.

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

Vorübergehend in Europa: stationär - auch Privatklinik (Voraussetzungen). Bei EU/EWR-Verlegung bestehen erweiterte Zusagen; Grenzpendler-Regel möglich.

"Sicher versichert" - Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht?

Verzicht nur bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung; sonst kann in den ersten 3 Jahren ordentlich gekündigt werden.

Sie möchten die passende Karenz für Ihre Situation wählen?

Jetzt Angebot anfordern

Interne Links & nächster Schritt

Mehr Hintergründe & Alternativen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

👉 Erfahre mehr über Bodo Kopka und vernetze dich mit ihm auf LinkedIn.