ARAG Krankentagegeld 31-39 (identische Leistungen, variable Leistungsbeginne)
Die Reihe 31-39 unterscheidet sich nur im Leistungsbeginn. Alles Wichtige zu Zielgruppe, Ausland, Wartezeiten, Wiedereingliederung & Kündigungsrecht.
Prinzip der Tarifreihe 31-39
Alle Tarife bieten denselben Leistungsumfang - nur die Karenzzeit (erster Leistungstag) variiert. Je höher die Tarifnummer, desto später beginnt die Zahlung. Gezahlt wird der vereinbarte Tagessatz für jeden Kalendertag, auch an Sonn- und Feiertagen, ab dem tariflichen ersten Leistungstag bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Erste Leistungstage (Überblick)
- 31 - ab 8. Tag (7 Tage Karenz)
- 32 - ab 15. Tag (14 Tage)
- 36 - ab 22. Tag (21 Tage)
- 34 - ab 29. Tag (28 Tage)
- 37 - ab 43. Tag (42 Tage)
- 38 - ab 92. Tag (91 Tage)
- 39 - ab 183. Tag (182 Tage)
- 35 - ab 365. Tag (364 Tage)
Die Karenzzeit gilt je Versicherungsfall neu; bei Karenzen ab 42 Tagen werden Rückfallzeiten analog Arbeitgeber-Anrechnung zusammengezählt (auch sinngemäß für Selbstständige).
Zielgruppe & Versicherungsfähigkeit
- Selbstständige grundsätzlich versicherbar
- Arbeitnehmer in Tarifen mit ab 42 Tagen Karenz (z. B. 37/38/39) ebenfalls versicherbar
- Fliegendes Personal: Fluguntauglichkeit gilt als Arbeitsunfähigkeit
Regelungen gem. Teil II §1 TB/KT 2019.
Kurzübersicht - ARAG 31-39
Leistungen & Besonderheiten
- Zahlung ohne Höchstdauer bis zur Genesung (unter Beachtung §7/§15)
- Mutterschutz-Fall (§1a): Tagegeld während Schutzfristen; Anrechnung anderer Ersatzleistungen; 8 Monate Wartezeit (nicht erlassbar)
- Wiedereingliederung (Arbeitnehmer): bis zu 12 Wochen, Anrechnung von Teilentgelt, Plan & Nachweise erforderlich
- Alkoholklausel entfällt: AU infolge alkoholbedingter Bewusstseinsstörung ist mitversichert
- Entziehungsmaßnahmen/Reha: Reha-Leistung, Kur/Heilbad-Klarstellung; Entziehungsmaßnahmen nur mit ARAG-Vollversicherung, vorab Zusage, 80% bis 12 Wochen, max. 3 Maßnahmen
Wartezeiten & Anpassungen
- Allgemeine Wartezeit: 3 Monate (entfällt bei Unfall)
- Besondere Wartezeiten: s. AVB; bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung entfallen allgemeine und besondere Wartezeiten (ausgenommen §1a)
- Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung: binnen 2 Monaten nach Einkommensanstieg/Änderung Entgeltfortzahlung (Arbeitnehmer) bzw. nach Steuerbescheid (+BWA/GuV) für Selbstständige; keine neuen Wartezeiten
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa (vorübergehend): Leistung für stationäre Behandlung - auch in Privatkliniken, sofern Voraussetzungen erfüllt
- Wohnsitzverlegung EU/EWR: stationär wie in DE; Grenzpendler-Regel für Anrainerstaaten
- Aufenthaltsort: Leistung in der Regel nur am gewöhnlichen Aufenthaltsort; schriftliche Zusage kann Ausnahmen ermöglichen (z. B. kurzzeitige Heilbehandlung)
- Heilbad/Kurort: stationär wird geleistet; Details gem. AVB
Meldung & Nachweise - kurz & knapp
- Erst-AU spätestens zum ersten Leistungstag des Tarifs anzeigen; verspätet = Zahlung frühestens ab Eingang der Anzeige
- Folge-AU in der Regel 14-tägig nachweisen (Vordruck)
- Nettoeinkommen regelmäßig aktualisieren/Änderungen melden; Deckelung beachten (Gesamtleistungen ≤ Netto)
Versicherungsjahr = Kalenderjahr; erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit durch VN nach 12 Monaten (Frist 3 Monate).
Nettoeinkommen - Definition & Deckelung
Arbeitnehmer
Regelmäßiges Jahres-Nettoeinkommen = Bruttojahresarbeitsentgelt (inkl. fester und wiederholt vereinbarter variabler Bestandteile, ohne Einmalzahlungen) abzüglich Steuern und Arbeitnehmer-Anteile Sozialversicherungen; bei PKV-Versicherten werden Arbeitgeber-Anteile KV/PV und RV bzw. Arbeitgeber-Anteile zu Versorgungswerken wieder hinzugerechnet.
Selbstständige
Gewinn gem. §4 Abs.3 EStG nach Steuern (ESt, SolZ); ggf. Abzug GKV-Beitrag (bei freiwillig GKV-versicherten Selbstständigen mit KG-Anspruch). Nachweise: Steuerbescheid, ggf. BWA/GuV.
Gesamtleistungen (KTG/Krankengeld/Entgeltersatz) dürfen das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht überschreiten; sonst Kürzung.
Kündigungsregeln ("sicher versichert"?)
Ohne Arbeitgeberzuschuss kann der Versicherer in den ersten drei Versicherungsjahren ordentlich kündigen. Wichtig: Besteht zusätzlich eine ARAG-Vollversicherung, verzichtet der Versicherer auf dieses ordentliche Kündigungsrecht für den KTG-Tarif. Details im Ratgeber: Ordentliches Kündigungsrecht.
Pro & Contra zu ARAG 31-39
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| frühester Keistungsbeginn ab dem 8. Tag bis zu 365 Tagen | Keine Leistung vor Erreichen der gewählten Karenz |
| Wiedereingliederung bei Arbeitnehmern bis 12 Wochen | Deckelung auf Nettoeinkommen, Anrechnung weiterer Entgeltersatzleistungen |
| Wartezeiterlass (allg./bes.) bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung | Wartezeit §1a (Mutterschutz) bleibt immer 8 Monate |
| Ausland stationär auch Privatklinik (Voraussetzungen) | Ambulante Auslandsbehandlung nicht umfasst |
| Alkoholklausel entfällt (Leistung auch bei alkoholbed. Bewusstseinsstörung) | Ordentliche Kündigung in ersten 3 Jahren möglich (ohne ARAG-Vollversicherung) |
Häufige Fragen (FAQ) zu ARAG 31-39
Wie unterscheiden sich die Tarife 31-39?
Nur in den Karenzzeiten (8., 15., 22., 29., 43., 92., 183., 365. Tag). Leistungen ansonsten identisch.
Wer kann abschließen?
Selbstständige ab 8. Tag; ab 42 Tagen auch Arbeitnehmer (z. B. 37/38/39).
Welche Wartezeiten gelten - und wann entfallen sie?
Allgemein 3 Monate (Unfall: entfällt); besondere Wartezeiten lt. AVB. Bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung entfallen allgemeine und besondere Wartezeiten; §1a bleibt 8 Monate.
Gibt es Leistung bei Wiedereingliederung?
Ja, bei Arbeitnehmern bis 12 Wochen mit Anrechnung von Teilentgelt; Plan/Nachweise erforderlich.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Vorübergehend in Europa: stationär - auch Privatklinik (Voraussetzungen). Bei EU/EWR-Verlegung bestehen erweiterte Zusagen; Grenzpendler-Regel möglich.
"Sicher versichert" - Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht?
Verzicht nur bei gleichzeitiger ARAG-Vollversicherung; sonst kann in den ersten 3 Jahren ordentlich gekündigt werden.
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