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DKV Krankentagegeld für Berufssportler 2026: Bis 1.500 EUR täglich absicherbar

Profisportler verdienen ihr Einkommen mit ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit. Eine Verletzung oder Erkrankung, die sie wochenlang außer Gefecht setzt, trifft sie finanziell unmittelbar. Die DKV bietet Berufssportlern eine spezialisierte Krankentagegeldversicherung mit einer Tagessatz-Höchstsumme von 1.500 EUR, Auslandsschutz auch bei Trainingslagern und flexiblen Leistungsbeginnen. Dieser Artikel erklärt, wer versichert werden kann, welche Sportarten ausgeschlossen sind und was im Leistungsfall gilt.

Welche Berufssportler können sich absichern?

Die DKV versichert angestellte Profisportler in den Sportarten Fußball, Eishockey, Basketball, Handball und Volleyball. Andere Sportarten können im Einzelfall auf Anfrage versichert werden. Voraussetzung ist ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland und ein aktueller sportärztlicher Untersuchungsbericht. Nicht versicherbar sind Boxer, Kampfsportler, Motorsportler und Gewichtheber.

Versicherbare Sportarten

  • Fußball (Profifußballer)
  • Eishockey
  • Basketball
  • Handball
  • Volleyball

Andere Sportarten können nach Einzelanfrage versichert werden. Die DKV entscheidet im Einzelfall, ob eine Absicherung möglich ist.

Nicht versicherbare Sportarten

  • Boxen
  • Berufsbodybuilding
  • Football (American Football)
  • Gewichtheben
  • Kampfsport (z.B. Kickboxen, MMA)
  • Motorsport
  • Mountainbike Downhill

Voraussetzungen für den Abschluss

  • Gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland
  • Festes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland
  • Keine Überlassung an einen ausländischen Arbeitgeber
  • Krankenversicherung in der GKV, bei der DKV oder einer anderen PKV
  • Sportärztlicher Untersuchungsbericht, nicht älter als vier Wochen

Leistungen und Tagessatz-Höchstsumme

Berufssportler können bei der DKV ein Krankentagegeld von bis zu 1.500 EUR pro Tag absichern. Das entspricht einem monatlich abgesicherten Einkommen von 45.000 EUR. Die Aufteilung des Tagessatzes auf mehrere Tarife oder Leistungsbeginne ist frei wählbar. Der Leistungsbeginn richtet sich nach der vertraglichen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, in der Regel ab dem 43. Tag.

Die Tagessatz-Höchstsumme von 1.500 EUR täglich ist auf die besonderen Einkommensverhältnisse von Profisportlern abgestimmt. Standard-Krankentagegeldtarife sind auf deutlich niedrigere Tagessätze begrenzt und decken die Absicherungsbedürfnisse von Spitzensportlern nicht ab.

Leistungsbeginn

Der Leistungsbeginn richtet sich nach der vertraglichen Lohnfortzahlung durch den Sportverein als Arbeitgeber. Zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das volle Gehalt fort, ist der Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der richtige Ausgangspunkt. Auch spätere Leistungsbeginne sind möglich, etwa wenn eine längere vertragliche Lohnfortzahlung vereinbart wurde.

Leistungsdauer

Das private Krankentagegeld der DKV ist zeitlich nicht begrenzt. Es zahlt für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen, bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt von Berufsunfähigkeit.

Auslandsschutz: Besonderheit für Trainingslagerer und Auswärtsspiele

Die DKV zahlt das Krankentagegeld für Berufssportler auch bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland. Bei Trainingslagern gilt: Kann ein Sportler aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung nicht am Mannschaftstraining teilnehmen, zahlt die DKV das vereinbarte Krankentagegeld weltweit, unabhängig vom Veranstaltungsort des Trainingslagers. Die Zahlung endet erst, wenn der Sportler wieder am Mannschaftstraining teilnimmt.

Der Auslandsschutz ist für Profisportler ein besonders relevantes Leistungsmerkmal, das Standard-Krankentagegeldtarife nicht in dieser Form bieten. Wer als Profifußballer mit seiner Mannschaft in ein Trainingslager ins Ausland fährt und dort verletzt ausfällt, erhält das volle vereinbarte Krankentagegeld, auch wenn das Trainingslager außerhalb Europas stattfindet.

Auslandsschutz im Überblick

  • Am Wohnort: Voller Schutz für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Außerhalb des Wohnorts in Deutschland: Bis zu vier Wochen
  • Vorübergehender Aufenthalt im europäischen und außereuropäischen Ausland: Bis zu vier Wochen bei bestehender Arbeitsunfähigkeit
  • Trainingslager weltweit: Voller Schutz, solange Trainingsunfähigkeit besteht
  • Längerer Aufenthalt im europäischen Ausland: Bei stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus

Wichtig: Hält sich der versicherte Sportler länger als vier Wochen im außereuropäischen Ausland auf, ohne dass ein Trainingslager vorliegt, entfällt der Leistungsanspruch für diesen Zeitraum. Klären Sie den Auslandsschutz vor längeren Auslandsaufenthalten mit Ihrem Berater ab.

Abgrenzung: DKV-Tarif KTAB vs. Allianz-Tarif KTPS

Für Profisportler gibt es am Markt im Wesentlichen zwei spezialisierte Krankentagegeld-Tarife: den DKV-Tarif KTAB und den Allianz-Tarif KTPS. Beide richten sich an angestellte Berufssportler und bieten deutlich höhere Tagessätze als Standardtarife. Der entscheidende Unterschied liegt im Auslandsschutz bei Trainingslagern und in der maximalen Tagessatzhöhe.

Der DKV-Tarif KTAB bietet mit bis zu 1.500 EUR täglich die höchste am Markt verfügbare Absicherung für Berufssportler. Der Auslandsschutz bei Trainingslagern ist weltweit und an die Trainingsunfähigkeit geknüpft, nicht an einen stationären Krankenhausaufenthalt. Das ist für Profisportler, die regelmäßig mit ihren Mannschaften ins Ausland reisen, ein entscheidender Vorteil.

Zum Vergleich: Allianz Tarif KTPS für Profisportler im Check

Mehr zum ordentlichen Kündigungsrecht: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung

Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Berufssportler

Die häufigsten Fragen betreffen die versicherbaren Sportarten, die maximale Tagessatzhöhe, den Auslandsschutz bei Trainingslagern und die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss.

Welche Berufssportler können sich bei der DKV krankentagegeldversichern?

Die DKV versichert angestellte Berufssportler in den Sportarten Fußball, Eishockey, Basketball, Handball und Volleyball. Voraussetzung ist ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland, ein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland und ein aktueller sportärztlicher Untersuchungsbericht, der nicht älter als vier Wochen ist. Andere Sportarten können im Einzelfall auf Anfrage versichert werden.

Wie hoch ist der maximale Tagessatz für Berufssportler?

Die DKV ermöglicht Berufssportlern eine Absicherung von bis zu 1.500 EUR pro Tag. Das entspricht einem monatlich abgesicherten Einkommen von 45.000 EUR. Die Aufteilung des Tagessatzes auf verschiedene Leistungsbeginne ist frei wählbar.

Gilt das Krankentagegeld auch bei Verletzungen im Trainingslager im Ausland?

Ja. Die DKV zahlt das vereinbarte Krankentagegeld weltweit, wenn ein Berufssportler aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung nicht am Mannschaftstraining teilnehmen kann. Dies gilt unabhängig davon, wo auf der Welt das Trainingslager stattfindet. Die Zahlung endet erst, wenn der Sportler wieder am Mannschaftstraining teilnimmt.

Welche Sportarten sind vom DKV-Krankentagegeld ausgeschlossen?

Nicht versicherbar sind Boxer, Berufsbodybuilder, American-Football-Spieler, Gewichtheber, Kampfsportler wie Kickboxer oder MMA-Kämpfer, Motorsportler sowie Mountainbike-Downhill-Fahrer. Der Ausschluss dieser Sportarten erfolgt aufgrund des besonders hohen Verletzungsrisikos.

Ab wann leistet das Krankentagegeld für Berufssportler?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach der vertraglichen Lohnfortzahlung durch den Sportverein. Zahlt der Verein als Arbeitgeber sechs Wochen das volle Gehalt fort, ist der Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit der richtige Ausgangspunkt. Auch spätere Leistungsbeginne sind möglich, wenn eine längere Lohnfortzahlung vereinbart wurde.

Welchen sportärztlichen Nachweis brauche ich für den Abschluss?

Für den Abschluss des DKV-Krankentagegeldes für Berufssportler ist ein sportärztlicher Untersuchungsbericht erforderlich, der nicht älter als vier Wochen ist. Der Bericht muss von einem Sportarzt ausgestellt sein und den aktuellen Gesundheitszustand des Sportlers dokumentieren.

Kann ein Berufssportler auch bei einem ausländischen Verein versichert werden?

Nein. Voraussetzung für den Abschluss ist ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland. Ein Sportler, der an einen ausländischen Arbeitgeber ausgeliehen wurde oder direkt bei einem ausländischen Verein angestellt ist, kann nicht versichert werden.

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Wichtig: Ich gebe keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich teile meine Erfahrung als Spezialist für Krankentagegeld und empfehle die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsbeistand bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der DKV.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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