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Krankentagegeld für Fußballprofis

DKV Krankentagegeld für Berufssportler


GIBT ES EINE VERDIENSTAUSFALLVERSICHERUNG FÜR PROFISPORTLER?

Ja, die gibt es. Wenn Du Fußballer, Eishockeyspieler, Basketballer, Handballer oder Volleyballer bist, dann bist Du hier genau richtig. Auch andere Sportarten können nach Einzelanfrage versichert werden. Erst letzte Woche hat ein bekannter Tischtennisprofi angefragt. Bei der DKV sind mehr als 2000 Profisportler versichert. Wichtig ist nur, dass Du angestellt bist.  

Die DKV bietet Dir Krankentagegeld mit verschiedenen Leistungsbeginnen

Wenn Dein Arbeitgeber Dir 6 Wochen Dein Gehalt zahlt, dann ist der 43. Tag als Leistungsbeginnen für Dich das richtige. Das heißt, dass Du erst 42 Tage krankgeschrieben sein musst, bevor Du Krankentagegeld erhältst. Die ersten 6 Wochen zahlt Dein Arbeitgeber. Auch spätere Beginne sind möglich.

 

Gehalt bis zu 45.000 EUR absicherbar

Du kannst Dein Gehalt bis zu einer Tagessatz-Höchstsumme von 1.500 Euro pro Tag absichern. Somit kannst Du als Profi ein monatliches Einkommen von 45.000 Euro absichern. Wie Du die Höchstsumme aufteilst, kannst Du frei wählen. 

Diese Profis können sich absichern 

  • Fußball (Profifußballer)
  • Eishockey
  • Basketball
  • Handball
  • Volleyball

 

Treibst Du eine andere Sportart, außer der weiter unten genannte, dann einfach anfragen. Gegebenenfalls kannst Du im Rahmen einer Einzelfallentscheidung versichert werden. 

 

Nicht versichern können, dass Krankentagegeld für Berufssportler 

  • Boxer
  • Berufsbodybuilder
  • Footballspieler
  • Gewichtheber
  • Kampfsportler (z.B. Kickboxer)
  • Motorsport-Rennfahrer
  • Mountainbiker (Down-Will-Fahrer) 

Wann versichert Dich die DKV?

 Wenn Du,

  • Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist
  • in einem festen Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland arbeitest, 
  • nicht an einen ausländischen Arbeitgeber ausgeliehen wurdest
  • in der gesetzlichen Krankenkasse, der DKV oder einer anderen privaten Krankenversicherung versichert bist
  • einen sportärztlicher Untersuchungsbericht, der nicht älter als vier Wochen ist, vorlegst.

 

 Wo bist Du versichert? 

Krankentagegeld erhältst Du, wenn Du Dich  

  • an Deinem Wohnort für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU),
  • oder maximal bis zu 4 Wochen außerhalb Deines Wohnortes, 
  • oder bei einem vorübergehendem Aufenthalt im europäischen oder außereuropäischen Ausland bei bestehender AU für max. vier Wochen
  • oder bei einem länger als vier Wochen andauernden vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland in einem öffentlichen Krankenhaus aufhälst.

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Hältst Du Dich länger als vier Wochen im außereuropäischen Ausland auf, dann bekommst Du kein Krankentagegeld.

 

NEU: Die DKV hat das Krankentagegeld für Berufssportler weiter verbessert

Das Krankentagegeld wird bis zu vier Wochen im Ausland auch für die Reha im Ausland bezahlt. Dies ist dann interessant, wenn unter anderem Berufsfußballer mit ihrer Mannschaft ins Trainingslagern ins Ausland fahren, aber am Training nicht teilnehmen können, aber die Leistung ihrer Physiotherapeuten und Fachärzte, die mit ins Trainingslager gefahren sind, in Anspruch nehmen möchte. Die Krankentagegeld-Zahlung endet erst dann, wenn er am Mannschaftstraining teilnimmt.

Ab sofort zahlt die DKV das vereinbarte Krankentagegeld weltweit gezahlt, egal wo sich dieses Trainingslager auf der Welt stattfindet. 

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