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Was passiert bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben oder unterschiedlicher Krankheiten bezüglich meines Anspruchs auf Lohnfortzahlung und Krankengeld?

Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend, ob es sich um dieselbe oder eine neue Krankheit handelt. Das beeinflusst, ob erneut Lohnfortzahlung gezahlt wird oder ob Krankengeld weiterläuft.

Problemstellung/Grundlagen

Arbeitnehmer haben bei Krankheit grundsätzlich Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Kommt es zu wiederholten Krankheitsphasen, stellt sich die Frage: Beginnt die Frist für die Lohnfortzahlung erneut oder läuft der Anspruch weiter?

Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um dieselbe Krankheit oder um eine neue, unabhängige Erkrankung handelt.

Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie direkten Einfluss auf die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hat.

Lösungsansatz/Details

Die Regelungen im Überblick:

  • Wiederholte Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit: Hier werden die Zeiten zusammengerechnet. Erkranken Sie also erneut an derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten, besteht kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt nur maximal 6 Wochen insgesamt. Danach greift Krankengeld.
  • Unterbrechung von mehr als 6 Monaten: Waren Sie wegen derselben Krankheit mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsfähig oder sind 12 Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit vergangen, entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Unterschiedliche Krankheiten: Bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung beginnt ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung wieder bis zu 6 Wochen, sofern keine Überschneidung mit einer laufenden AU besteht.
  • Überschneidung verschiedener Krankheiten: Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert sich die Lohnfortzahlung nicht. Nach Ablauf der 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Das Krankengeld wird von der Krankenkasse höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Bei unterschiedlichen Erkrankungen können mehrere Ansprüche nebeneinander bestehen.

Fazit/Handlungsempfehlung

Ob bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung oder Krankengeld geleistet wird, hängt von der Art und dem zeitlichen Abstand der Erkrankungen ab.

Für dieselbe Krankheit wird die Dauer zusammengerechnet, während bei einer neuen Erkrankung ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entstehen kann.

Um finanzielle Sicherheit zu haben, ist es wichtig, die Unterscheidung zwischen Erst- und Folgeerkrankungen zu kennen.

Eine ergänzende Krankentagegeldversicherung kann helfen, Einkommenslücken zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld zu schließen.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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