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Wird das Krankentagegeld gezahlt, wenn ich im Ausland arbeitsunfähig werde?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch im Ausland Anspruch auf Krankentagegeld - z. B. bei stationärer Behandlung im EU-Ausland oder bei Wohnsitz im grenznahen Gebiet.

Arbeitsunfähigkeit in Deutschland

Der volle Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in Deutschland. Hier wird das vereinbarte Krankentagegeld bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit gezahlt, je nach Tarif ab dem gewählten Tag.

Vorübergehender Aufenthalt im Ausland

Bei einem kurzfristigen Aufenthalt im europäischen Ausland wird das Krankentagegeld gezahlt, wenn eine akute Erkrankung oder ein Unfall eine stationäre Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erforderlich macht. Im außereuropäischen Ausland gelten nur dann Leistungen, wenn dies vorab vereinbart wurde.

Wohnsitz im grenznahen Ausland

Personen, die dauerhaft im benachbarten Ausland wohnen, bis 50 km Luftlinie zur deutschen Grenze, sind weiterhin versicherungsfähig. Der Versicherungsschutz entspricht dem in Deutschland. Länder: Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen.

Wohnsitz im übrigen Europa

Bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen EU-Staat oder EWR-Vertragsstaat wird Krankentagegeld nur bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

Ausnahme für bestimmte Berufsgruppen

Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte gelten in manchen Spezialtarifen Sonderregelungen: Auch ohne stationäre Behandlung können nachgewiesene Heilbehandlungskosten im Ausland ersetzt werden – bis zur Höhe des Krankentagegeldes.

Häufige Folgefragen