Alte Oldenburger Krankentagegeld Tarif KTS (GKV-Selbstständige & Freiberufler)
Karenz ab 15/22/29/43 Tagen, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland, Meldepflichten & Kündigung.
Für wen ist KTS gedacht?
Der Tarif KTS ist eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung speziell für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler. Arbeitnehmer sind in diesem Tarif nicht versicherbar. Die Leistung wird an jedem Kalendertag gezahlt (inklusive Sonn- und Feiertage), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.
Kurzübersicht – Tarif Alte Oldenburger KTS
Leistungen & Besonderheiten
- Karenz: wählbar ab 15., 22., 29. oder 43. Tag (≈ 2/3/4/6 Wochen).
- Krankheitstage addieren: Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenz angerechnet (schnellerer Leistungsstart).
- Netto-Deckelung (Definition): Bei Selbstständigen gelten als Nettoeinkommen 75 % des Brutto-Gewinns (zzgl. bestimmter Sozialbeiträge; insgesamt max. 100 % des Brutto).
- Mutterschutz/Schwangerschaft: Leistung auch in Schutzfristen sowie bei AU infolge Schwangerschaft/Fehlgeburt/Abbruch (besondere Wartezeit 8 Monate).
- Alkoholklausel: Leistung auch bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
- Max. Tagessatz: bis zu 125 € versicherbar.
Wartezeiten & Pflichten
- Wartezeiten: allgemein 3 Monate (Unfall ohne Wartezeit); besondere 8 Monate u. a. für Mutterschutz-Leistungen.
- Meldung/Nachweise: Erste AU bis zum Ende der Karenz anzeigen; Folgebescheinigungen wöchentlich auf dem Versichererformular einreichen.
- Mehrfachversicherung: Neue/erhöhte KTG-Absicherung nur mit Zustimmung des Versicherers.
- Einkommensänderung: Sinken des Nettoeinkommens ist unverzüglich mitzuteilen (sonst Herabsetzung möglich).
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa (vorübergehend): Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern.
- Außerhalb Europas: nur mit besonderer Vereinbarung.
- Abwesenheit vom Wohnort: Kein Anspruch, wenn der Wohnort nach Eintritt der AU ohne zwingenden medizinischen Grund verlassen wird; Ausnahme bei stationärer Behandlung oder wenn Rückkehr medizinisch unmöglich ist.
Kur, Reha & Wiedereingliederung
- Kur/Sanatorium: keine Leistung.
- Rehabilitation: nach stationärem Krankenhausaufenthalt möglich, wenn der Versicherer die Notwendigkeit schriftlich anerkannt hat (Fremdleistungen werden angerechnet).
- Teil-AU/Wiedereingliederung: kein Zuschuss im Tarif KTS vorgesehen.
Nachweispflichten kompakt
- Erstbescheinigung: spätestens mit Ablauf der gewählten Karenz einreichen; sonst Zahlung erst ab Eingang.
- Folgebescheinigungen: wöchentlich per Vordruck nachweisen.
- Hinweis: Bei Reha die schriftliche Anerkennung vor Beginn einholen.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen (MB/KT und Tarifbedingungen der Alten Oldenburger).
Pro & Contra zum Alte Oldenburger KTS
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Flexible Karenz (15/22/29/43 Tage) passend zur Liquiditätsplanung | Keine Leistung bei Kur/Sanatorium, ambulant im Ausland kein Anspruch |
| Rückfallregel: Addierung der AU-Zeiten innerhalb 6 Monate | Ordentliche Kündigung durch Versicherer in den ersten 36 Monaten möglich |
| Leistung auch bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung | Wöchentliche Nachweise (Aufwand) erforderlich |
| Reha-Leistung nach Klinikaufenthalt (mit Anerkennung) | Kein Zuschuss bei Teil-AU/Wiedereingliederung |
| Klare Netto-Deckelung schützt vor Überversicherung | Maximal versicherbarer Tagessatz 125 € |
Kündigungsregeln („sicher versichert“?)
Im Tarif KTS besteht kein genereller Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Das bedeutet: Innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kann der Versicherer grundsätzlich mit Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Hintergrund & Beispiele. Nach Ablauf von 36 Monaten gilt KTS als „sicher versichert“.
Häufige Fragen (FAQ) zum Alte Oldenburger KTS
Wer ist versicherbar?
GKV-versicherte Selbstständige/Freiberufler. Arbeitnehmer sind nicht versicherbar.
Ab wann zahlt KTS?
Ab dem Ende der gewählten Karenz: 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Welche Wartezeiten gelten?
Allgemein 3 Monate (bei Unfall keine Wartezeit), besondere 8 Monate u. a. für Leistungen in Mutterschutz-Zeiten.
Wie wird mein Nettoeinkommen berechnet?
Für Selbstständige gelten als Nettoeinkommen 75 % des Brutto-Gewinns (zzgl. bestimmter Beiträge, insgesamt max. 100 % des Brutto). Leistungen aus KTG/GKV dürfen diese Grenze nicht überschreiten.
Leistet KTS im Ausland?
Bei vorübergehendem Aufenthalt in Europa: stationär in öffentlichen Krankenhäusern. Ambulant im Ausland besteht kein Anspruch; außereuropäisch nur mit besonderer Vereinbarung.
Gibt es Leistung bei Reha oder Wiedereingliederung?
Reha: Ja, nach stationärem Krankenhausaufenthalt und vorheriger Anerkennung (Anrechnung von Übergangsgeld etc.). Wiedereingliederung/Teil-AU: kein Zuschuss im KTS.
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Weitere Hintergründe und Alternativen:
