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Alte Oldenburger Krankentagegeld Tarif KTS im Check – Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

Alte Oldenburger Krankentagegeld Tarif KTS (GKV-Selbstständige & Freiberufler)

Karenz ab 15/22/29/43 Tagen, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland, Meldepflichten & Kündigung.

Für wen ist KTS gedacht?

Der Tarif KTS ist eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung speziell für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler. Arbeitnehmer sind in diesem Tarif nicht versicherbar. Die Leistung wird an jedem Kalendertag gezahlt (inklusive Sonn- und Feiertage), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.

Kurzübersicht – Tarif Alte Oldenburger KTS

Leistungen & Besonderheiten

  • Karenz: wählbar ab 15., 22., 29. oder 43. Tag (≈ 2/3/4/6 Wochen).
  • Krankheitstage addieren: Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenz angerechnet (schnellerer Leistungsstart).
  • Netto-Deckelung (Definition): Bei Selbstständigen gelten als Nettoeinkommen 75 % des Brutto-Gewinns (zzgl. bestimmter Sozialbeiträge; insgesamt max. 100 % des Brutto).
  • Mutterschutz/Schwangerschaft: Leistung auch in Schutzfristen sowie bei AU infolge Schwangerschaft/Fehlgeburt/Abbruch (besondere Wartezeit 8 Monate).
  • Alkoholklausel: Leistung auch bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
  • Max. Tagessatz: bis zu 125 € versicherbar.

Wartezeiten & Pflichten

  • Wartezeiten: allgemein 3 Monate (Unfall ohne Wartezeit); besondere 8 Monate u. a. für Mutterschutz-Leistungen.
  • Meldung/Nachweise: Erste AU bis zum Ende der Karenz anzeigen; Folgebescheinigungen wöchentlich auf dem Versichererformular einreichen.
  • Mehrfachversicherung: Neue/erhöhte KTG-Absicherung nur mit Zustimmung des Versicherers.
  • Einkommensänderung: Sinken des Nettoeinkommens ist unverzüglich mitzuteilen (sonst Herabsetzung möglich).

Ausland & Aufenthaltsort

  • Europa (vorübergehend): Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern.
  • Außerhalb Europas: nur mit besonderer Vereinbarung.
  • Abwesenheit vom Wohnort: Kein Anspruch, wenn der Wohnort nach Eintritt der AU ohne zwingenden medizinischen Grund verlassen wird; Ausnahme bei stationärer Behandlung oder wenn Rückkehr medizinisch unmöglich ist.

Kur, Reha & Wiedereingliederung

  • Kur/Sanatorium: keine Leistung.
  • Rehabilitation: nach stationärem Krankenhausaufenthalt möglich, wenn der Versicherer die Notwendigkeit schriftlich anerkannt hat (Fremdleistungen werden angerechnet).
  • Teil-AU/Wiedereingliederung: kein Zuschuss im Tarif KTS vorgesehen.

Nachweispflichten kompakt

  • Erstbescheinigung: spätestens mit Ablauf der gewählten Karenz einreichen; sonst Zahlung erst ab Eingang.
  • Folgebescheinigungen: wöchentlich per Vordruck nachweisen.
  • Hinweis: Bei Reha die schriftliche Anerkennung vor Beginn einholen.

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen (MB/KT und Tarifbedingungen der Alten Oldenburger).

Pro & Contra zum Alte Oldenburger KTS

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Flexible Karenz (15/22/29/43 Tage) passend zur LiquiditätsplanungKeine Leistung bei Kur/Sanatorium, ambulant im Ausland kein Anspruch
Rückfallregel: Addierung der AU-Zeiten innerhalb 6 MonateOrdentliche Kündigung durch Versicherer in den ersten 36 Monaten möglich
Leistung auch bei alkoholbedingter BewusstseinsstörungWöchentliche Nachweise (Aufwand) erforderlich
Reha-Leistung nach Klinikaufenthalt (mit Anerkennung)Kein Zuschuss bei Teil-AU/Wiedereingliederung
Klare Netto-Deckelung schützt vor ÜberversicherungMaximal versicherbarer Tagessatz 125 €

Kündigungsregeln („sicher versichert“?)

Im Tarif KTS besteht kein genereller Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Das bedeutet: Innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kann der Versicherer grundsätzlich mit Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Hintergrund & Beispiele. Nach Ablauf von 36 Monaten gilt KTS als „sicher versichert“.

Häufige Fragen (FAQ) zum Alte Oldenburger KTS

Wer ist versicherbar?

GKV-versicherte Selbstständige/Freiberufler. Arbeitnehmer sind nicht versicherbar.

Ab wann zahlt KTS?

Ab dem Ende der gewählten Karenz: 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Welche Wartezeiten gelten?

Allgemein 3 Monate (bei Unfall keine Wartezeit), besondere 8 Monate u. a. für Leistungen in Mutterschutz-Zeiten.

Wie wird mein Nettoeinkommen berechnet?

Für Selbstständige gelten als Nettoeinkommen 75 % des Brutto-Gewinns (zzgl. bestimmter Beiträge, insgesamt max. 100 % des Brutto). Leistungen aus KTG/GKV dürfen diese Grenze nicht überschreiten.

Leistet KTS im Ausland?

Bei vorübergehendem Aufenthalt in Europa: stationär in öffentlichen Krankenhäusern. Ambulant im Ausland besteht kein Anspruch; außereuropäisch nur mit besonderer Vereinbarung.

Gibt es Leistung bei Reha oder Wiedereingliederung?

Reha: Ja, nach stationärem Krankenhausaufenthalt und vorheriger Anerkennung (Anrechnung von Übergangsgeld etc.). Wiedereingliederung/Teil-AU: kein Zuschuss im KTS.

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Weitere Hintergründe und Alternativen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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