Krankentagegeld: Kündigen oder automatisch beenden?
Wann können Sie gehen, wann müssen Sie gehen? Wir klären die wichtigsten Fristen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schutz im Notfall retten.
1. Wenn Sie selbst kündigen möchten
Es gibt zwei Wege, eine Krankentagegeldversicherung aktiv zu beenden. Achten Sie dabei penibel auf die Termine:
Ordentliche Kündigung
Möglich zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten. Wichtig: Das Versicherungsjahr ist oft nicht das Kalenderjahr, sondern beginnt zum Datum Ihres Vertragsabschlusses.
Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer die Prämie, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
2. Die Status-Falle: Wenn der Vertrag automatisch endet
Es gibt Situationen, in denen die Versicherung kraft Gesetzes oder AVB (Bedingungen) endet. Hier müssen Sie besonders wachsam sein:
Berufswechsel
Fällt die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit weg (z. B. durch Aufgabe der Selbstständigkeit), endet der Vertrag meist zum Monatsende.
Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU)
Wird eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, endet das Krankentagegeld automatisch. nach Beginn dieser AU).
Altersrente & Altersgrenzen
Mit Bezug der Altersrente endet der Schutz. Bei den meisten Tarifen ist zudem mit 70 Jahren Schluss. In Spezialtarifen (wie Tarif TL) ist eine Fortführung bis zum 75. Lebensjahr möglich.
Wohnsitz im Ausland
Verlegen Sie Ihren Aufenthalt ins EU/EWR-Ausland? Dann leistet die Versicherung meist nur noch für akute Krankheiten während eines stationären Aufenthalts. Außerhalb der EU endet der Vertrag oft sofort.
Kaufmännischer Rat von Bodo Kopka:
„Bevor Sie kündigen, prüfen Sie unbedingt Ihren Gesundheitszustand. Eine neue Versicherung verlangt neue Gesundheitsfragen. Mein Tipp: Achten Sie beim Neuabschluss zwingend auf den Verzicht des ordentlichen Kündigungsrechts durch den Versicherer. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihren Vertrag.“
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