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Zahlt Krankentagegeld-Versicherung bei Arbeitslosigkeit

Zahlt die Krankentagegeldversicherung auch bei Arbeitslosigkeit?

Nein. Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht bei Arbeitslosigkeit. Die Leistungen dieser Versicherung treten normalerweise nur dann in Kraft, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist und ihren Beruf nicht ausüben kann. Da Arbeitslosigkeit keine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ist, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld während dieser Zeit. 

Gründe, warum es ratsam ist, das Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit nicht zu kündigen:

  1. Neue Anstellung: Wenn du eine neue Anstellung findest, kannst du wieder Anspruch auf Krankentagegeld. In diesem Fall ist es vorteilhaft, bereits eine bestehende Versicherung zu haben, anstatt einen neuen Vertrag mit möglichen Gesundheitsprüfungen und Einschränkungen abschließen zu müssen.

  2. Gesundheitsprobleme: Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit gesundheitliche Probleme entwickelst, könnten diese bei einem erneuten Abschluss einer Krankentagegeldversicherung zu Ausschlüssen oder höheren Beiträgen führen. Indem du deine bestehende Versicherung behältst, umgehst du mögliche Schwierigkeiten.

  3. Zukünftige Beschäftigung: Es ist sinnvoll, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, um nahtlosen Schutz zu gewährleisten, sobald du wieder berufstätig bist.

  4. Ein Gerichtsurteil besagt, dass Krankentagegeld auch während der Arbeitssuche gezahlt werden muss, wenn sich die Arbeitslosigkeit unmittelbar an eine Arbeitsunfähigkeit anschließt. Die Versicherungsfähigkeit bleibt bestehen, solange keine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen wird oder ernsthafte Bemühungen zur Arbeitssuche erfolglos bleiben. Daher ist es ratsam, die Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit beizubehalten, um weiterhin finanzielle Absicherung zu haben. Hierzu gibt es ein aktuelles Gerichtsurteil.

 

Weil es wichtig ist, nochmals:

"Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit nie voreilig kündigen."

 

 

Sprechen Sie mit uns, wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.

 

Weitere Informationen zum Thema Krankentagegeld und Arbeitslosigkeit: