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Privates Krankengeld steuerfrei


Muss ich das Krankentagegeld der PKV versteuern?

 

In einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes geht es um die Frage, warum die Zahlung aus einem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versteuern ist, und das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht.

Der Kläger sah in dieser unterschiedlichen Besteuerung des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen und dem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung eine Ungleichbehandlung. 

 

Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bleibt steuerpflichtig   

München:  Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Krankengeld eines freiwillig gesetzlich Versicherten über den Progressionsvorbehalt mit in die Steuerberechnung einfließt.

In dem Fall (AZ: X R 53/06) ging es um die Frage, warum freiwillig gesetzlich Versicherte Steuern auf ihr Krankengeld zahlen müssen, während privat Versicherte (PKV) ihr Krankengeld steuerfrei erhalten. 

Immerhin, so die Argumentation der Klägerin, könne ein freiwillig gesetzlich Versicherter ja mit einem Privatversicherten verglichen werden, denn beide seien eben freiwillig versichert. 

Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht steuerfrei 

Krankengeld, das von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches gezahlt werde, unterliegt immer dem ProgressionsvorbehaltDabei spielt es keine Rolle, ob der Bezieher des Krankengeldes pflichtversichert oder freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. 

Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass die gesetzgeberische Entscheidung, nur das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen, aber nicht auch das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung, rechtlich nicht zu beanstanden ist. 

Der Gesetzgeber habe zwischen dem Krankengeld der unterschiedlichen Krankenkassen, die Leistungen aus einem Privatversicherungsverhältnis oder auch Leistungen eines öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsverhältnisses sein können, differenzieren dürfen. (Quelle: www.business-wisssen.de)

 

FAZIT: Das Krankentagegeld der PKV ist steuerfrei. Das Krankengeld der GKV steuerpflichtig 

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