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Existenzgründer gehen hohe Risiken ein. Warum bei Krankheit?


 

Gerade bei der Existenzgründung ist die Absicherung der Arbeitskraft des Existenzgründer besonders wichtig. In der Gründung haben Existenzgründer wenig Zeit und wenig Geld. Ein großer Teil der Rücklagen ist in die neue Firma investiert. Jetzt darf einfach gesundheitlich nichts passieren. Deshalb braucht ein Existenzgründer ein Krankentagegeld.

 

Wenn ein Existenzgründer durch einen Unfall oder eine Krankheit längere Zeit ausfällt. Dann stellt er sich folgende Fragen:


 

  • Wovon soll ich dann leben?
  • Wer bezahlt meine Rechnungen, die Miete für die Firmenräume oder den Leasingvertrag für Ihr Auto?
  • Wovon wollen Sie dann ihre Krankenversicherung bezahlen?

 

Kurz: "Wenn ich als Existenzgründer kein Krankentagegeld habe, dann bin ich pleite".


 

Dies sagt Bodo Klauser. "Länger als sechs Wochen reichen meine Rücklagen nicht. Die Kosten für Werkstatt, Auto und Wohnung laufen schließlich weiter." Klauser informierte sich bei seiner Krankenkasse. Die bot ihm einen so genannten Wahltarif an, um sein Krankengeld auch in Zukunft zu übernehmen.

Doch Vorsicht vor dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen!


 

Drei Jahre Kündigungsfrist.

Der Haken daran: Er sollte sich drei Jahre binden, die vorgeschriebenen Mindestvertragsdauer für alle Wahltarife der Krankenkassen für Selbständige.

Das sind aber noch nicht alle Nachteile.......

 

Besser ein privates Krankentagegeld für Existenzgründer:


 

Mindestvertragsdauer nur 1 Jahr

Kündigungsrecht  bei Beitragserhöhungen

Automatische Beendigung  bei Aufgabe Selbstständigkeit

Leistungsbeginn ab dem 8., 15., 22., 29., 43. Tag frei wählbar

Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert

Zeitlich unbergrenzte Zahlung

Krankentagegeld ist steuerfrei

bis zum 64. Lebensjahr beantragbar
NEU: kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden

 

Noch besser für Sie unser privates Krankentagegeld für Existenzgründer:


 

Fixen Kosten für Personal, Miete etc.  sind mit abgesichert

mit Kündigungsschutz-Garantie

ohne Wartezeiten

Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich
Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewusstseinsstörungen
für Existenzgründer sind bei Selbstständigen 140 € und für Freiberufler 155 €  pro Tag in den ersten 2 Jahren ohne Nachweis absicherbar , wobei maximal 55 € ab dem 4. Tag möglich sind.

 


 

Das Krankentagegeld ist solo für gesetzlich- und privat Versicherte absicherbar.

 

 

Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Deshalb fordern Sie noch heute ihr persönliches Angebot an:


 

 

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Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zum Thema Existenzgründung? Dann möchten wir Ihnen das Gründerlexikon für Existenzgründer empfehlen:

 

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Kundenstimmen

Neutrale und umfangreiche Beratung ermöglicht eine optimale Vorsorge!

Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln

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