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Existenzgründer gehen hohe Risiken ein. Warum bei Krankheit?


 

Gerade bei der Existenzgründung ist die Absicherung der Arbeitskraft des Existenzgründer besonders wichtig. In der Gründung haben Existenzgründer wenig Zeit und wenig Geld. Ein großer Teil der Rücklagen ist in die neue Firma investiert. Jetzt darf einfach gesundheitlich nichts passieren. Deshalb braucht ein Existenzgründer ein Krankentagegeld.

 

Wenn ein Existenzgründer durch einen Unfall oder eine Krankheit längere Zeit ausfällt. Dann stellt er sich folgende Fragen:


 

  • Wovon soll ich dann leben?
  • Wer bezahlt meine Rechnungen, die Miete für die Firmenräume oder den Leasingvertrag für Ihr Auto?
  • Wovon wollen Sie dann ihre Krankenversicherung bezahlen?
  • usw.

 

Kurz: "Wenn ich als Existenzgründer kein Krankentagegeld habe, dann bin ich pleite".


 

Dies sagt Burkhard Schirk. Länger als sechs Wochen reichen meine Rücklagen nicht. Die Kosten für Werkstatt, Auto und Wohnung laufen schließlich weiter." Schirk informierte sich bei seiner Krankenkasse. Die bot ihm einen so genannten Wahltarif an, um sein Krankengeld auch in Zukunft zu übernehmen.

 

Doch Vorsicht vor dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen!



Drei Jahre Kündigungsfrist.

Der Haken daran: Er sollte sich drei Jahre binden, die vorgeschriebenen Mindestvertragsdauer für alle Wahltarife der Krankenkassen für Selbständige.

Das sind aber noch nicht alle Nachteile.......

 

 

Besser ein privates Krankentagegeld für Existenzgründer:


 

   Mindestvertragsdauer nur 1 Jahr

   Kündigungsrecht  bei Beitragserhöhungen

   Automatische Beendigung  bei Aufgabe Selbstständigkeit

   Leistungsbeginne ab dem 8., 15., 22., 29., 43. Tag frei wählbar

   Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert

   Zeitlich unbergrenzte Zahlung

   Krankentagegegeld ist steuerfrei

 

Noch besser für Sie unser privates Krankentagegeld für Existenzgründer:




   Fixen Kosten für Personal, Miete etc.  sind mit abgesichert  

   Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht 

   keine Wartezeiten

  bis zu 3.150 € monatlich (105 € pro Tag), ohne Nachweis absicherbar 

  Leistungsbeginne ab dem 4. Tag oder später möglich
  Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewußtseinsstörungen
   Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Selbstständge
 

 

Das Krankentagegeld ist solo für gesetzlich- und privat Versicherte absicherbar.

 

 

Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Deshalb fordern Sie noch heute ihr persönliches Angebot an:


 

 

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Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zum Thema Existenzgründung? Dann möchten wir Ihnen das Gründerlexikon für Existenzgründer empfehlen:

 

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Kundenstimmen

Neutrale und umfangreiche Beratung ermöglicht eine optimale Vorsorge!

Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln