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ARAG Krankentagegeldversicherung. Vor- und Nachteile.

ARAG Krankentagegeldversicherung im Test. Vor- und Nachteile.


ARAG Krankenversicherung bietet 2 Krankentagegeldtarife

Die ARAG Krankenversicherung gehört zu der kleineren Versicherungen in Deutschland mit einem jährlichen Beitragsvolumen von circa 360 Millionen. Sie bietet sowohl ein Krankentagegeld für Arbeitnehmer mit Leistungsbeginn auf dem 43. Tag und ein Krankentagegeld für Selbstständige mit einem frühsten Leistungsbeginn ab dem 8. Tag an. 


ARAG Krankentagegeldversicherung - Was mir gefällt. 

  • Zahlung des Krankentagegeldes bei Teilarbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern nach vorherige schriftlicher Zusage (gilt nicht für Selbstständige)

  • Wiederholte AU innerhalb von 12 Monaten. 

    Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Wird innerhalb von 6 Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen wegen derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten nur einmal ableisten müssen

  • Zahlung während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen 

    Ja, der Tarif leistet während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen bestanden und die ARAG Krankenversicherung-AG vorab die Leistung schriftlich zugesagt hat

  • Anpassung bei Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern. Sie können innerhalb von 2 Monaten ab der Gehaltsänderung das Krankentagegeld im Verhältnis dazu ohne Gesundheitsprüfung anpassen lassen. 

  • Gleiches gilt für Selbstständige, sofern die Einkommenserhöhung aus dem abgelaufenen Kalenderjahr spätestens innerhalb der darauffolgenden zwei Monate durch Vorlage der Einkommensteuererklärung oder des Einkommensteuerbescheids nachgewiesen wird

  • frühester Leistungsbeginn 8. Tag für Selbstständige und Freiberufler.

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ARAG Krankentagegeldversicherung - Was mir weniger gefällt...

  • nur zwei Krankentagegeldtarife im Angebot. Tarif 37 für Arbeitnehmer und Tarif 31-36 für Selbstständige und Freiberufler
  • die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und die  besondere 8 Monaten für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Berechnung des maximal absicherbaren Krankentagegeldes für Selbstständige. Als Nettoeinkommen der aus der selbstständigen Tätigkeit in dem maßgeblichen Kalenderjahr erzielte Gewinn im Sinne von § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) nach Abzug der hierauf anfallenden Steuern (insbesondere Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag)
  • Krankentagegeld endet mit dem Bezug von Altersrente, spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres zum Ende des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird
  • Existenzgründer können ab dem 8. Tag maximal 25 Euro, ab dem 22. Tag 60 Euro und ab dem 43. Tag 85 Euro absichern 

ARAG Krankentagegeldversicherung -Was mir gar nicht gefällt... 

  • ARAG verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen
  • automatische Beendigung mit dem Bezug von Altersrente oder spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Danach kann das Krankentagegeld nur auf Antrag mit ärztlicher Untersuchung fortgeführt werden. Allerdings mit neuem Eintrittsalter 70. Also deutlich höhere Prämie
  • Alkoholkonsum, der Tarif leistet nicht, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind (Alkoholklausel). 

 

Gesundheitsfragen der ARAG 

A.1 Wie groß sind Sie (in cm)?* Wie viel wiegen Sie (in kg)?*

A.2 Bestanden in den letzten drei Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten, Unfallfolgen, Beschwerden, Fehlbildungen, sonstige Gesundheitsstörungen, eine anerkannte Behinderung oder sind Behandlungen beabsichtigt bzw. angeraten (z. B. Amputation, Bandscheibenschädigungen, Erkrankungen der Atmungsorgane, der Gelenke, der Harn- und Geschlechtsorgane, Sterilität, Infertilität, der Verdauungsorgane, der Nerven, Herz- und Kreislauferkrankungen, Hüftdysplasie, Diabetes, Allergien, Tumore, HIV-Infektion)?*

A.3 Wurden Sie in den letzten fünf Jahren stationär im Krankenhaus behandelt bzw. fand eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme statt? Wenn ja, wann, wo, weshalb, welche Operationen wurden bei Ihnen durchgeführt?*

A.4 Werden oder wurden Ihnen in den letzten zwölf Monaten Medikamente verordnet?* Wenn ja, welche?*

A.5 Wurde Ihnen in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder wurde bei Ihnen eine durchgeführt bzw. ist eine solche beabsichtigt?*

A.6 Haben Sie einen Arzt/Heilpraktiker, der uns über Ihre Gesundheitsverhältnisse der letzten drei (ambulant), fünf Jahre (stationär) bzw. zehn Jahre (bei psychischen Erkrankungen) am besten Auskunft geben kann?* 

Hier die Krankentagegeldbedingungen der ARAG Krankenversicherung

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