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Krankentagegeld Fragen

Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema Krankengeld und Krankentagegeld. Falls Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Wichtig: Die Antworten auf diese Fragen, gelten nur für die von uns angebotenen Krankentagegelder.




Gibt es Wartezeiten?

Unter Wartezeiten versteht man leistungsfreie Zeiten.  Die allgemeine Wartezeiten beträgt 3 Monate, sie entfällt bei Unfall. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate.

Bie vielen der angebotenen Krankentagegelder in unserem Hause entfallen die allgemeinen Wartezeiten. Dies gilt für alle Krankentagegelder mit freiberuflichen Standesvertretungen (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Zahnärzte usw.).

Auch für  Versicherte bestimmter AOK entfallen die allgemeinen Wartezeiten. Ob Ihre AOK dazu gehört, erfahren Sie hier.

Auch für die meisten Selbstständigen können wir diesen Vorteil bieten. Fragen Sie uns nach diesem Krankentagegeld.

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Können Sie im Leistungsfall kündigen? (Verzichten Sie auf das ordentliche Kündigungsrecht?)

Ja, der Versicherer kann innerhalb der ersten 3 Jahre (§ 178 i Abs. 1 VVG) ohne Angabe von Gründen zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das heißt, dass der Versicherer dieses "ordentliche Kündigungsrecht" hauptsächlich nach der Abwicklung von Schadenfällen, also nach einer längeren Krankheit, anwenden kann und den Versicherungsvertrag kündigt. Danach kann es sehr schwierig werden, einen anderen Privaten Krankenversicherer zu finden, der ein Krankentagegeld versichert. 

In §14 der MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) können Sie nachlesen, ob Ihr Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder nicht.  Wir haben dies für alle Gesellschaften geprüft.

Ein Beispiel:

Sie sind bereits 24 Monate bei einer Gesellschaft mit Krankentagegeld versichert und erkranken. Diese Erkrankung zieht sich über 9 Wochen. Sie bekommen wie vereinbart 9 Wochen lang Ihr Krankentagegeld. Leider lässt Ihre Diagnose vermuten, diese diese Erkrankung wahrscheinlich wieder auftritt. Die Gesellschaft kann jetzt den Vertrag ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Gegenüber jeder anderen Gesellschaft, bei dem sie das Krankentagegeld neu absichern wollen, müssen Sie Ihre Erkrankung und die Tatsache, dass Ihr alter Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde, angeben.

Wir verzichten auf diese Recht, somit sind Sie auch im Leistungsfall unkündbar.

Meine Empfehlung: Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, das Sie eine Versicherungsgesellschaft finden, die auf das "ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Ich helfe Ihnen dabei.

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Wann ist der früheste Beginn (Was sind Karenztage)?

Krarenztage sind Tage an denen noch keine Leistungspflicht besteht, obwohl der Versicherungsfall (Arbeitsunfähigkeit) bereits eingetreten ist. Das Krankentagegeld wird erst nach Ablauf der Karentage ausgezahlt. Der Karenztag beginnt ab dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.

Frühesten wird ein Krankentagegeld ab dem 4. Tag gezahlt werden. In diesem Fall betragen die Karenztage 3 Tage.

Spätere Beginne wie der 8., 15., 22., 29., 43. Tag oder später sind möglich.

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Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt? Ist die Leistungsdauer unbegrenzt?

Ja, die Leistungsdauer ist unbegrenzt. Es gibt keine Höchstleistungsdauer. Es endet, wenn der Versicherte wieder gesund ist oder mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte nach medizinischen Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.

Die Tagegelder der gesetzlichen Krankenkassen sehen allerdings eine Höchstleistungsdauer von 72 Wochen vor, wenn der Versicherte wegen ein und derselben Erkrankung insgesamt 72 Wochen krank ist . Sollte Sie dann noch arbeitsunfähig sein, dann endet das Krankengeld automatisch und Sie stehen ohne Einkünfte da. Dies ist besonders gefährlich für chronisch Erkrankte. Hier kann ein Krankengeld ohne Begrenzung der Leistungsdauer überlebenswichtig sein.

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Sind Berufskrankheiten und Berufsunfälle beitragsfrei mitversichert?

Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind beitragsfrei mitversichert.

Als Berufskrankheit werden Erkrankungen anerkannt, die dadurch entstehen, dass die Betroffenen durch ihre Arbeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß als die gesamte Bevölkerung ausgesetzt sind. Aber nicht jede Erkrankung, die sich ein Versicherter bei der Arbeit zuzieht, ist eine Berufskrankheit. Der Begriff ist vielmehr im Gesetz definiert. Danach sind Berufskrankheiten diejenigen Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat und die ein Versicherter durch seine versicherte Tätigkeit erleidet.

Berufsunfälle sind Unfälle, die in Ausübung des Dienstes geschehen (auch am Weg von zu Hause in die Arbeit und umgekehrt). Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung

 

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Wie lange wird das Krankentagegeld bei Eintritt der  Berufsunfähigkeit weitergezahlt?

Das Krankentagegeld wird noch 3 Monate nach Feststellung der Berufsunfähigkeit weitergezahlt. Dieser Zeitraum ist notwendig, damit Ihr Versicherer, bei dem Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, prüfen kann ob Sie Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben.

Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit kann die Tagegeldversicherung jedoch in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden, damit das Tagegeld nach Beendigung der vorübergehenden Berufsunfähigkeit in voller Höhe und ohne Wartezeiten wieder aufleben kann.

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Wird das Krankentagegeld auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewußtseinsstörung zurückzuführen sind?

Ja, Leistungspflicht besteht auch in diesem Fall.

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Bekomme ich Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung?

Nein, dann besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Allerdings ist eine krankhaft verlaufende Schwangerschaft , also eine sogenannte Schwangeschaftserkrankung mitversichert. In diesem Fall wird das Krankentagegeld gezahlt.

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Wann kann ich das Krankentagegeld kündigen?

Sie können das Krankentagegeld zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Bei einer Beitragserhöhung können sie innerhalb eines Monats zum Zeitpunkt  des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

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Wie bekomme ich Krankentagegeld?

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder als Folge eines Unfalls arbeitsunfähig werden, gehen Sie möglichst schnell zu Ihrem Arzt. Melden Sie sich umgehend bei uns, spätestens drei Tage nach Ablauf Ihrer tariflich vereinbarten Karenzzeit. Das ist die vereinbarte leistungsfreie Zeit - bei Arbeitnehmern ist dies in der Regel die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nennen Sie uns bitte auch die Diagnose und die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Hierzu reicht ein Anruf bei unserem Kundencenter unter der Nummer 0 18 01/35 81 00 aus . Bei verspätetem Zugang dieser Information kann das Krankentagegeld erst ab dem Tag der Meldung gezahlt werden.

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Kundenstimmen

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Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln