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Krankentagegeld für Rechtsanwälte & Notare

Exklusive DKV-Kammer-Rahmenverträge: Sichern Sie Ihre Kanzlei und Ihr Einkommen mit dem rechtssicheren Kopka-Gutachten.



Ihre Privilegien als Kammer-Mitglied

Maximale Sicherheit durch Bedingungen, die exakt auf den Kanzleialltag zugeschnitten sind.

Vertragliche Sicherheit

  • Annahmegarantie: Sicherer Zugang zum Gruppenvertrag oft trotz Vorerkrankungen.
  • Unkündbarkeit: Die DKV verzichtet ab Tag 1 auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
  • Sofortschutz: Kompletter Verzicht auf Wartezeiten bei Vertragsbeginn.
  • Reha-Leistung: Voller Anspruch auch bei stationären Sanatoriums-Maßnahmen.
  • Langzeitschutz: Absicherung flexibel bis zum 75. Lebensjahr möglich.

Wirtschaftliche Freiheit

  • Fixkosten-Ersatz: Deckung laufender Kosten wie Miete, Personal und Software.
  • Hohe Tagessätze: Absicherung bis 520 €/Tag (15.600 € mtl.) möglich.
  • Flexibler Beginn: Leistung ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag wählbar.
  • Steuervorteil: Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt zu 100% steuerfrei.
  • Dynamik: Leistungserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Die einzigartige „Büro-Weisung“ Klausel

Ein entscheidendes Detail des DKV-Spezialtarifs für die Anwaltschaft:

"Als Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird nicht angesehen, wenn der arbeitsunfähige Rechtsanwalt oder Notar vom Krankenbett aus für dringende Einzelmaßnahmen seinem Büro Weisungen oder Informationen erteilt."

Ihr entscheidender Vorteil: Sie können im Notfall intervenieren und die Kanzlei steuern, ohne Ihren Anspruch auf das Krankentagegeld zu verlieren. Das bietet Ihnen kein Standard-Tarif.

Kurz erklärt: Krankentagegeld für die Anwaltschaft

Klicken Sie auf Play, um die Experten-Tipps von Bodo Kopka zu starten.


Wenn Fristen laufen, aber die Gesundheit streikt.

In der Juristerei sind Termine und Fristen unerbittlich. Ein krankheitsbedingter Ausfall gefährdet nicht nur das Mandatsverhältnis, sondern Ihre gesamte wirtschaftliche Existenz. Während Honorare ausbleiben, laufen die Fixkosten Ihrer Kanzlei ungemindert weiter.

Das Kopka-Gutachten: Seit 1984 analysiere ich die Bedingungen der DKV-Rahmenverträge für Juristen. Ich sorge dafür, dass Ihr Schutz exakt diese wertvollen Spezialklauseln enthält, die im Ernstfall den Unterschied machen.

⚖️Rechtssichere Analyse

Über 25.000 Rechtsanwälte und Notare vertrauen bereits auf diese Kammer-Lösungen. Mit 40 Jahren Markterfahrung biete ich Ihnen die rechtssichere Expertise für Ihre Kanzlei-Absicherung.


Rechtsanwalt Krankentagegeld anfordern

Vermeiden Sie Honorarausfälle und sichern Sie Ihre Liquidität. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Gutachten auf Basis der Kammer-Sonderkonditionen an.

Expertise vom Spezialisten – Ihr Schutzwall seit 1984.


Häufige Fragen zur Absicherung Ihrer Kanzlei

  • Warum ist der DKV-Gruppenvertrag für Rechtsanwälte so vorteilhaft?

    Über Kooperationen wie die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. oder regionale Anwaltvereine sichern Sie sich Konditionen, die bis zu 40 % günstiger sind als Einzelstarife. Ein besonderer Vorteil ist die Annahmegarantie: Juristen erhalten oft auch bei Vorerkrankungen einen sicheren Zugang zum Gruppenvertrag.

  • Was ist die „Büro-Weisung“ und warum ist sie für Anwälte wichtig?

    Diese exklusive Klausel erlaubt es Ihnen, im Notfall wichtige Kanzlei-Entscheidungen zu treffen oder Fristen zu überwachen, ohne Ihren Anspruch auf das Krankentagegeld zu verlieren. Während Standard-Tarife bei jeder Form der Tätigkeit die Zahlung einstellen, bleibt Ihre wirtschaftliche Freiheit hier voll erhalten.

  • Können hohe Kanzlei-Fixkosten mit abgesichert werden?

    Ja. In der Juristerei laufen Personal- und Raumkosten auch bei Krankheit ungemindert weiter. Sie können Tagessätze bis zu 520 € (ca. 15.600 € monatlich) vereinbaren, um neben Ihrem Nettoeinkommen auch die laufenden Betriebskosten Ihrer Kanzlei zu decken.

  • Gibt es Wartezeiten und Schutz vor Kündigung?

    Nein, der Tarif verzichtet komplett auf Wartezeiten (Sofortschutz). Zudem ist der Vertrag unkündbar: Die DKV verzichtet ab dem ersten Tag auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Ihr Schutz bleibt also auch dann bestehen, wenn Sie schwer erkranken oder häufiger Leistungen beziehen.

  • Was passiert, wenn ich über das 65. Lebensjahr hinaus arbeite?

    Viele Anwälte und Notare führen ihre Kanzlei bis ins hohe Alter. Unser Spezialtarif kann flexibel bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden – und das sogar bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente aus dem Versorgungswerk.

Finanzielle Intelligenz:
Kanzleischutz für Rechtsanwälte

  • 100 % steuerfrei: KTG-Leistungen unterliegen nicht der Einkommensteuer.
  • Kein Progressionsvorbehalt: Die Zahlung bleibt steuerneutral.
  • Terminsicherung: Deckt die Kosten zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs.

Gerichtstermine und Fristen dulden keinen Aufschub. Wir sichern Ihr versicherbares Netto-Einkommen inklusive der Fixkosten für Personal, Miete und juristische Datenbanken rechtssicher ab.

Beispiel-Kalkulation Rechtsanwalts-Kanzlei
Persönliches Netto (nach Steuern) 64.500 €
Kanzlei-Fixkosten (Personal, Miete, Software) 82.500 €
Gesamt-Bedarf (Jahr) 147.000 €
Täglicher Bedarf (aufgerundet) 400 € / Tag
Anwalts-Bedarfsanalyse anfordern →

Inkl. spezieller Weisungsrecht-Klausel vom Krankenbett.

Exklusive Sonderkonditionen über Ihren Anwaltsverein

Durch spezielle Rahmenverträge der DKV profitieren Mitglieder zahlreicher lokaler Anwaltsvereine von massiven Leistungsvorteilen und vergünstigten Beiträgen.

Kein Mitglied in einem dieser Vereine?

Sie sind in einem anderen Verein organisiert oder aktuell gar kein Mitglied? Kein Problem. Wir haben eine exklusive Kooperationslösung für Sie geschaffen.

Über unseren spezialisierten Partner, die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V., erhalten Sie sofortigen Zugang zu allen DKV-Vorteilen, unabhängig von Ihrem Standort.

Wichtig: Die Rahmenverträge sind an eine Mitgliedschaft gebunden. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, unterstützen wir Sie im Rahmen der Antragstellung bei der schnellen Aufnahme in den Partner-Verein.

Rechtsanwälte, Notare & Patentanwälte: Kooperierende Partner

Mitglieder der folgenden Organisationen und regionalen Anwaltvereine profitieren von den exklusiven DKV-Gruppenversicherungsverträgen:

  • Aachener Anwaltverein e. V.
  • Anwaltverband Brandenburg e. V. im Deutschen Anwaltverein
  • Anwaltverband Sachsen e.V.
  • Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V.
  • Anwaltsverein Heidelberg e.V.
  • Anwaltverein im Landgerichtsbezirk Kiel e. V.
  • Anwaltsverein Karlsruhe e. V.
  • Anwaltsverein Minden e. V.
  • Anwaltsverein Mönchengladbach e. V.
  • Anwaltsverein Recklinghausen e. V.
  • Anwaltverein Stade e. V.
  • Anwaltverein Stuttgart e. V.
  • Anwalt- und Notarverein des Landgericht-Bezirks Arnsberg e. V.
  • Anwalt- und Notarverein des Landgerichtsbezirks Hagen e. V.
  • Anwalt- und Notarverein Dortmund e. V.
  • Anwalt- und Notarverein im Landgerichtsbezirk Itzehoe e. V.
  • Anwalt- und Notarverein Wilhelmshaven e. V.
  • Bayerischer Patentanwaltverein e. V.
  • Berliner Anwaltsverein e. V.
  • Bochumer Anwalt- und Notarverein e. V.
  • Bonner Anwalt-Verein e. V.
  • Bremischer Anwaltsverein e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Essener Anwalt- und Notarverein e. V.
  • Frankfurter Anwaltsverein e. V.
  • Flensburger Anwaltsverein e. V.
  • Göttinger Anwaltsverein e. V.
  • Hamburgischer Anwaltverein e. V.
  • Hildesheimer Anwaltsverein e. V.
  • Kölner Anwaltverein e. V.
  • Landesanwaltverband Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesverband Sachsen-Anhalt im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Lübecker Anwaltverein e. V.
  • Magdeburger Anwaltverein e. V.
  • Mannheimer Anwaltsverein e. V.
  • Moerser Anwaltsverein e. V.
  • Notarbund Sachsen-Anhalt e. V.
  • Notarkammer Brandenburg K. d. ö. R.
  • Notarkammer Koblenz K. d. ö. R.
  • Notarkammer Thüringen K. d. ö. R.
  • Nürnberg-Fürther Anwaltverein e. V.
  • Oberhessischer Anwaltverein e. V.
  • Patentanwaltsverein Rhein-Main e. V.
  • Potsdamer Anwaltverein e. V.
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e. V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV)
  • Rheinhessischer Anwaltsverein Mainz e. V.
  • Rheinische Notarkammer K. d. ö. R.
  • Saarländischer Anwaltsverein e. V.
  • Sächsischer Patentanwaltsverein e. V.
  • Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V.
  • Siegener Anwaltverein e. V.
  • Trierer Anwaltverein e. V.
  • Thüringer Anwaltsverband e.V.
  • Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V.
  • Verein der Rechtsanwälte Krefeld e. V.
  • Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e. V.
  • Vereinigung nordrhein-westfälischer Patentanwälte e. V.
  • Wetzlarer Anwaltsverein e. V.
  • Wiesbadener Anwalt- und Notarverein e. V.

*Hinweis: Fast jeder regionale Anwaltverein im Deutschen Anwaltverein (DAV) verfügt über einen entsprechenden Gruppenvertrag. Sollte Ihr lokaler Verein nicht aufgeführt sein, prüfen wir das gerne für Sie.*

Experten-Wissen: Privilegien im Vergleich

Wussten Sie, dass Rechtsanwälte und Apotheker bei der DKV fast identische Sonderprivilegien genießen? In unserem aktuellen Experten-Beitrag vergleichen wir die 52-Wochen-Lösung für beide Berufsstände.

Jetzt den Experten-Vergleich lesen
Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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Die Versorgungswerk-Falle für Kammerberufe

Wussten Sie, dass viele Versorgungswerke erst bei 100 % Berufsunfähigkeit leisten? Ein Krankentagegeld muss hier als "ewige Brücke" fungieren. Schützen Sie Ihren Status als Arzt, Anwalt oder Steuerberater.

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