Krankentagegeld für Arbeitnehmer 2026: Die Einkommenslücke nach 6 Wochen schließen
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Das klingt nach Absicherung. Ist es aber nicht vollständig. Das gesetzliche Krankengeld ist gedeckelt, wird auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet und netto ausgezahlt. Das Ergebnis: eine monatliche Einkommenslücke, die je nach Gehalt zwischen 400 und über 1.200 Euro betragen kann. Wer diese Lücke nicht kennt, bemerkt sie erst im Ernstfall. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie als Arbeitnehmer Ihr volles Nettoeinkommen zuverlässig absichern, welche Fehler Sie vermeiden müssen und wie der nahtlose Übergang in die Berufsunfähigkeit funktioniert.
Warum reicht das gesetzliche Krankengeld für Arbeitnehmer nicht aus?
Das gesetzliche Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Da es auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet, aber nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen netto ausgezahlt wird, liegt es regelmäßig deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro im Monat beträgt die typische monatliche Lücke rund 600 bis 800 Euro.
Die Einkommenslücke entsteht aus zwei Quellen gleichzeitig:
- Die Deckelung: Das gesetzliche Krankengeld ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wer mehr verdient, erhält prozentual weniger Absicherung.
- Die Berechnung: Das Krankengeld wird auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet, dann aber um Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) gekürzt ausgezahlt. Das tatsächliche Nettoeinkommen aus dem Krankengeld liegt damit regelmäßig 20 bis 30 Prozent unter dem gewohnten Nettoeinkommen.
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Jetzt Einkommenslücke berechnen lassenDie Lösung: Privates Krankentagegeld der DKV für Arbeitnehmer
Das private Krankentagegeld der DKV schließt die Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen. Es wird steuerfrei und ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt, ist zeitlich nicht begrenzt und enthält zwei Anpassungsgarantien, die den Schutz automatisch mit Ihrem Einkommen wachsen lassen.
Die entscheidenden Vorteile des DKV-Krankentagegeldes für Arbeitnehmer im Überblick:
- Steuerfreiheit: Das private Krankentagegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, der ausschließlich für das gesetzliche Krankengeld der GKV gilt.
- Keine zeitliche Begrenzung: Das gesetzliche Krankengeld wird nach 78 Wochen eingestellt. Das private Krankentagegeld zahlt so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht.
- Anpassungsgarantie I: Alle drei Jahre können Sie das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
- Anpassungsgarantie II: Bei Gehaltserhöhung kann das Krankentagegeld fristgerecht ohne Risikoprüfung erhöht werden.
- Teilarbeitsunfähigkeit: Bei schrittweiser Wiedereingliederung zahlt die DKV ein anteiliges Krankentagegeld für bis zu 182 Tage.
- REHA-Einschluss: Voller Leistungsanspruch auch während stationärer Rehabilitation.
Das 4-Säulen-Prinzip: Lückenlose Sicherheit für Arbeitnehmer
Eine vollständige Absicherung der Arbeitskraft als Arbeitnehmer besteht aus vier aufeinander abgestimmten Bausteinen: dem privaten Krankentagegeld als Einkommensersatz, dem nahtlosen Übergang in die Berufsunfähigkeitsrente, dem weltweiten Unfallschutz für Freizeitrisiken und der Altersvorsorge mit integriertem BU-Joker. Nur im Zusammenspiel entsteht echter Lückenschluss.
Säule I: Netto-Airbag
Das private Krankentagegeld sichert Ihr volles Nettoeinkommen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die genaue Absicherungshöhe wird auf Basis Ihres tatsächlichen Nettoeinkommens berechnet. Das Bereicherungsverbot schreibt vor, dass das vereinbarte Krankentagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Eine zu hoch gewählte Absicherung wird im Leistungsfall gekürzt, zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück. Die richtige Berechnung ist daher entscheidend.
Säule II: Nahtlos-Übergang KTG zur BU-Rente
Wenn aus einer langen Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird, entsteht ohne Planung eine Versorgungslücke. Durch die Kooperation zwischen DKV und ERGO erfolgt eine abgestimmte Leistungsprüfung: Das Krankentagegeld zahlt so lange, bis die Berufsunfähigkeitsrente beginnt. Kein Tag ohne Einkommen. Dieser nahtlose Übergang muss beim Abschluss beider Versicherungen gezielt geplant werden.
Mehr zum BU-Übergang lesen Sie hier: Berufsunfähigkeitsrente für Arbeitnehmer.
Säule III: Freizeitschutz durch Unfallversicherung
Rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich im privaten Bereich. Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) greift ausschließlich bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Freizeitunfälle, der Sturz beim Sport, der Unfall im Urlaub, sind nicht abgedeckt. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke mit weltweitem Schutz rund um die Uhr.
Mehr zur Unfallabsicherung für Arbeitnehmer: Unfall-Vorsorge für Arbeitnehmer.
Säule IV: Altersvorsorge mit BU-Joker
In speziellen Modellen der betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherung lässt sich eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsprüfung integrieren. Das ist besonders relevant für Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen oder körperlich anspruchsvollen Berufen, die auf dem regulären BU-Markt schwer oder nur mit hohen Aufschlägen versicherbar sind. Nach einer Wartezeit von drei Jahren ist die Beitragsbefreiung im BU-Fall vollumfänglich aktiv.
Karenztage richtig wählen: Ab wann zahlt das Krankentagegeld?
Für Arbeitnehmer empfiehlt sich in der Regel ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber zahlt die ersten sechs Wochen das volle Gehalt fort. Das private Krankentagegeld setzt nahtlos danach an und schließt die Lücke zum gedeckelten gesetzlichen Krankengeld. Frühere Karenztage senken zwar den Beitrag, erhöhen aber das Risiko einer Unterversicherung.
Die Karenztag-Optionen bei der DKV für Arbeitnehmer im Überblick:
- Ab dem 43. Tag: Standardlösung für Arbeitnehmer mit voller sechswöchiger Lohnfortzahlung. Schließt nahtlos an.
- Ab dem 92. Tag: Nur empfehlenswert wenn der Arbeitgeber eine überdurchschnittlich lange Lohnfortzahlung vertraglich zugesichert hat.
Wichtig: Die Wahl der Karenztage ist keine reine Beitragsfrage. Sie bestimmt, ob Ihr Einkommensschutz lückenlos greift oder ob zwischen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld eine ungesicherte Phase entsteht.
Häufige Fehler bei der Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Die häufigsten Fehler bei der Absicherung von Arbeitnehmern sind: zu niedrige Absicherungshöhe, falsch gewählte Karenztage und nicht aktualisiertes Krankentagegeld nach Gehaltserhöhungen. Alle drei Fehler werden erst im Leistungsfall sichtbar, dann aber mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Die vier häufigsten Fehler im Detail:
- Fehler 1: Zu niedrige Absicherung. Wer das Krankentagegeld zu niedrig wählt, hat im Ernstfall monatelang eine Einkommenslücke. Die Absicherungshöhe sollte dem tatsächlichen Nettoeinkommen entsprechen, nicht einem geschätzten Wert.
- Fehler 2: Falsche Karenztage. Ein Leistungsbeginn ab dem 22. Tag ist für Arbeitnehmer mit voller sechswöchiger Lohnfortzahlung zu früh und unnötig teuer. Ein Leistungsbeginn ab dem 92. Tag ist für die meisten Arbeitnehmer zu spät und schafft eine ungesicherte Phase.
- Fehler 3: Keine Anpassung nach Gehaltserhöhung. Wer sein Krankentagegeld nach einer Gehaltserhöhung nicht anpasst, ist de facto unterversichert. Die DKV bietet hierfür eine Anpassungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Diese Fehler kosten Sie im Ernstfall tausende Euro.
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Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Die wichtigsten Fragen zur Absicherung von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit, zur Höhe des Krankentagegeldes, zu Karenztagen und zum Übergang in die Berufsunfähigkeit kompakt beantwortet.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Arbeitnehmer sein?
Das Krankentagegeld sollte die Differenz zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem tatsächlichen Nettoeinkommen vollständig abdecken. Die genaue Höhe ergibt sich aus Ihrem monatlichen Nettoeinkommen abzüglich des zu erwartenden gesetzlichen Krankengeldes. Eine zu hoch gewählte Absicherung wird im Leistungsfall auf das zulässige Maß gekürzt, zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück.
Ab wann zahlt das private Krankentagegeld für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer mit voller sechswöchiger Lohnfortzahlung empfiehlt sich ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das private Krankentagegeld schließt dann nahtlos an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an und ergänzt das gesetzliche Krankengeld auf das volle Nettoeinkommen.
Ist das private Krankentagegeld für Arbeitnehmer steuerpflichtig?
Nein. Das private Krankentagegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Dieser gilt ausschließlich für das gesetzliche Krankengeld der GKV. Das private Krankentagegeld wird ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen in voller Höhe ausgezahlt.
Was passiert nach 78 Wochen gesetzlichem Krankengeld?
Nach 78 Wochen stellt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld ein, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht. Das private Krankentagegeld der DKV ist zeitlich nicht begrenzt und zahlt so lange weiter, wie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird. Es gibt keine automatische Einstellung nach einer bestimmten Dauer.
Was passiert, wenn aus der Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird?
Durch die Kooperation zwischen DKV und ERGO erfolgt eine abgestimmte Leistungsprüfung. Das Krankentagegeld zahlt so lange, bis die Berufsunfähigkeitsrente beginnt. Es entsteht keine Versorgungslücke. Dieser nahtlose Übergang muss beim Abschluss beider Versicherungen gezielt geplant werden.
Kann der Versicherer das Krankentagegeld kündigen?
Ja. Bei Standardtarifen hat der Versicherer das Recht zur ordentlichen Kündigung, insbesondere nach einem Leistungsfall. Wer nach einer langen Krankheit gekündigt wird, findet am Markt oft keinen neuen Versicherer. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss, ob Ihr Tarif einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht enthält.
Lohnt sich ein GKV-Wahltarif als Alternative zum privaten Krankentagegeld?
Nein. GKV-Wahltarife sind gedeckelt, binden Sie drei Jahre an Ihre Krankenkasse und unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sie sind kein gleichwertiger Ersatz für das private Krankentagegeld. Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist ein GKV-Wahltarif allein keine ausreichende Absicherung.
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Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.
Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.
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