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Mehr als 80 % aller Handwerksbetriebe in Deutschland beschäftigen weniger als 5

Mitarbeiter. Krankentagegeld für Handwerker ist deshalb unheimlich wichtig.
Wenn dann der Handwerksmeister ausfällt ,fehlt mindestens 20 % der Arbeitskraft, eher mehr.
Was ist, wenn ich als Handwerker längere Zeit ausfalle?
Haben Sie als Selbständiger ein Krankentagegeld, oder müssen Sie sich immer noch diese Frage oder folgende Fragen stellen?
- Wie kann ich dann Ihre fixen Kosten bezahlen?
- Wie ernähre ich dann meine Familie?
- Wovon zahle ich dann die Raten für mein Haus?
Kurz: "Wenn ich als Selbständiger kein Krankentagegeld habe, dann bin ich pleite".
Dies sagt Bodo Klauser. "Länger als sechs Wochen reichen meine Rücklagen nicht. Die Kosten für Werkstatt, Auto und Wohnung laufen schließlich weiter." Klauser informierte sich bei seiner Krankenkasse. Die bot ihm einen so genannten Wahltarif an, um sein Krankengeld auch in Zukunft zu übernehmen.
Doch Vorsicht vor dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen!
Drei Jahre Kündigungsfrist.
Der Haken daran: Er sollte sich drei Jahre binden, die vorgeschriebenen Mindestvertragsdauer für alle Wahltarife der Krankenkassen für Selbständige.
Das sind aber noch nicht alle Nachteile.......
Besser ein privates Krankentagegeld für Handwerker:
Mindestvertragsdauer nur 1 Jahr
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Automatische Beendigung bei Aufgabe Selbstständigkeit
Leistungsbeginn ab dem 8., 15., 22., 29., 43. Tag frei wählbar
Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert
Zeitlich unbergrenzte Zahlung
Krankentagegegeld ist steuerfrei
Noch besser für Sie, unser privates Krankentagegeld für Handwerker:

Fixen Kosten für Personal, Miete etc. sind mit abgesichert
Kündigungsschutz-Garantie: Ohne ordentliches Kündigungsrecht
keine Wartezeiten
Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich
Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewusstseinsstörungen
bis 64. Lebensjahr abschließbar
Neu: Krankentagegeld jetzt bis 75. Lebensjahr möglich
Und das Krankentagegeld ist solo und für gesetzlich- und privat Versicherte absicherbar.

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