Krankentagegeld für Mitglieder der Gewerkschaft NGG
Die Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) und die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) gehen ab sofort eine Partnerschaft ein. Diese Kooperation bietet zahlreiche Vorteile für alle Mitglieder der NGG. So erhalten sämtliche Mitglieder bei der DKV einen Preisnachlass von mindestens 3 Prozent auf ihren Beitrag. Darüber hinaus bringt die Zusammenarbeit weitere Vorzüge für NGG-Mitglieder mit sich.
NGG und DKV - eine starke Allianz
Die Gewerkschaft NGG, die sich für die Belange der Beschäftigten in den Bereichen Nahrung, Genussmittel, und Gaststätten einsetzt, ist eine wichtige Interessenvertretung in Deutschland. Mit einer großen Mitgliederzahl und einem engagierten Team setzt sich die NGG für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne ein.
DKV ist der Spezialist für Krankenversicherungen innerhalb der ERGO Group, einer der führenden Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Die DKV ist Marktführer im Bereich Krankenzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeld. Mit Beitragseinnahmen von 4,87 (4,86) Milliarden Euro ist die DKV der zweitgrößte Krankenversicherer in Deutschland.
Die Vorteile für NGG-Mitglieder
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Nachlass: vier Prozent auf allen Zusatzversicherung der DKV inklusive der Krankenkentagegelder
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Kündigungsschutzgarantie: Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Die DKV kann das Krankentagegeld im Schadensfall nicht kündigen. Sie sind sicher.
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Wartezeitverzicht: alle Wartezeiten entfallen. Als Mitglied der Gewerkschaft NGG haben Sie ab Beginn 100 % Versicherungsschutz (Ausnahme: Tarife ohne Gesundheitsfragen).
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Familienmitglieder: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder (solange sie in Ausbildung sind) von NGG-Mitgliedern können mitversichert werden und erhalten selbstverständlich die gleichen Vorteile wie das Mitglied.
Ihre Einkommenslücke (Beispiele):
Diese Tagegeldhöhe können Sie vereinbaren (Tarif KTAG).
Besondere Vorteile für Arbeitnehmer
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Ohne zeitliche Begrenzung: sie erhalten das Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit – auch für Sonn- und Feiertage.
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Flexibler Leistungsbeginn: ab dem 43. Tag oder auch erst ab dem 365. Tag. Angepasst an die Lohnfortzahlung in Ihrem Arbeitsvertrag. Gesetzlich vorgeschrieben sind 6 Wochen Lohnfortzahlung.
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Versicherbare Tagegeldhöhe ab 5 Euro bis 35 Euro für pfl ichtversicherte Arbeitnehmer. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sogar bis 520 Euro.
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Anpassungsgarantie I: das vereinbarte Krankentagegeld kann alle 3 Jahre – mit Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensentwicklung – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten angepasst werden.
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Anpassungsgarantie II: erhöht sich Ihr Arbeitsentgelts können Sie dieses anzupassen. Den fristgerecht eingegangenen Antrag nehmen wir ohne Risikoprüfung an. Die Erhöhung erfolgt dann ohne neue
Wartezeiten. -
Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Wenn Sie zum Beispiel nach längerer Krankheit wieder stundenweise arbeiten möchten, ist auch das einfach möglich. Sie erhalten dann während der teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein anteiliges Krankentagegeld. Und zwar für bis zu 182 Tage.
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Wiederholter Arbeitsunfähigkeit: Hat der Arbeitgeber diese bei der Lohnfortzahlung berechtigterweise zusammengerechnet, fassen wir diese bei der Ermittlung des Leistungsbeginns ebenfalls zusammen
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Steuerfrei: Sie müssen das erhaltene Krankentagegeld von der DKV nicht versteurn.
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REHA: auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie das vereinbarte Krankentagegeld. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Zusage der DKV.
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Nahtlos: wenn Sie gemeinsam mit dem Krankentagegeld bei der DKV eine Berufsunfähigkeitsrente bei der ERGO vereinbaren, dann zahlt die DKV das vereinbarte Krankentagegeld bis die ERGO die Berufsunfähigkeitsrente bewilligt hat.
Wenn Sie ein Angebot anfordern, dann teilen Sie uns bitte in der Rubrik "Anfrage" mit, dass Sie Mitgleid der Gewerkschaft NGG sind. Wir werden den Beitragsnachlass dann dirkt im Angebot berücksichtigen
Weitere Vorteile für NGG-Mitglieder:
1. Schützen Sie, was Ihnen gehört: Für NGG-Mitglieder mit zusätzlichen Vorteilen bei vielen Versicherungen...
2. Leben-Versicherungen: NGG-Mitglieder profitieren von einem speziellen "Sondertarif" für
- Lebensversicherungen..Sie bieten höhere NGG-Mitglidern höhere Ablauf- und Rentenleistungen
- ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung ist sind im Vergleich zum Normaltarif günstiger.
FAQ – das fragen meine Kunden
NGG-Mitglieder profitieren von der Partnerschaft mit der DKV durch einen Nachlass von mindestens 3 Prozent auf den Beitrag sowie spezielle Leistungen wie Krankentagegeld mit Kündigungsschutz-Garantie.
Ja, die DKV bietet exklusive Tarife und Leistungen für NGG-Mitglieder an, darunter das Krankentagegeld mit besonderen Konditionen.
Alle Zusatzversicherungen der DKV erhalten NGG-Mitglieder zu verbesserten Konditionen.
Dies gilt übrigens auch für alle Familienmitglieder des NGG-Mitglieds.
Der Anmeldeprozess für Krankentagegeld bei der DKV für NGG-Mitglieder gestaltet sich einfach und unkompliziert. Mitglieder können sich direkt an die DKV oder an jede DKV-Agentur wenden.
Zusätzlich zum Krankentagegeld bietet die DKV den NGG-Mitgliedern weitere Vorteile wie den Verzicht
- auf das ordentliche Kündigungsrecht beim Krankentagegeld
- Krankentagegeld ohne Wartezeiten. 100 % Versicherungsschutz ab Beginn. (Ausnahme: Tarife ohne Gesundheitsfragen bei Antragsstellung)
- Annahmegarantie. Die DKV macht jedem Mitglied ein Angebot.
- Mitversicherung von Familienangehörigen.
- alle anderen Zusatzversicherung der DKV
NGG-Mitglieder müssen lediglich die Mitgliedschaft bei der NGG nachweisen, um von den Vergünstigungen der DKV zu profitieren.
Die Abrechnung von Krankentagegeldern für NGG-Mitglieder mit der DKV erfolgt entsprechend den vereinbarten Tarifen und Bedingungen. NGG-Mitglieder können sich bei Fragen zur Abrechnung direkt an die DKV wenden.
Die DKV bietet NGG-Mitgliedern umfassende Unterstützung bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit ihrer Krankenversicherung. Dies umfasst Beratungsdienste sowie eine Servicehotline für Mitglieder.
Ja, es gibt eine Karenzzeit für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen.
- Diese beträgt in der Regel 6 Wochen, was bedeutet, dass Sie in den ersten 6 Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
- Als Selbstständiger müssen Sie sich innerhalb der Karenzzeit Ihren Krankheitsfall selbst finanzieren, das heißt, Sie tragen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre medizinische Versorgung in dieser Zeit selbst oder über andere finanzielle Rücklagen.
- Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, was bei Selbstständigen nicht der Fall ist.
- Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie dann das Krankengeld in Höhe von in der Regel 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens (nach den genannten Berechnungsgrundlagen).
Spar-Tipp für Mitglieder der NGG-Mitglieder
Entdecken Sie, wie Sie Ihren Versicherungsschutz mit den vielfältigen Angeboten der DKV optimal ergänzen können. Mehr erfahren?
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Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.
Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.
Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.
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