
Krankentagegeld endet nach 12 Monaten
DKV zahlt Krankentagegeld maximal zwölf Monate an Psychotherapeuten
Die Tage habe ich einen Widerruf eines Antrages zum Krankentagegeld von einer Diplom-Psychologin erhalten. Sie hat den Antrag widerrufen. Ein Makler hat bei der Prüfung der Bedingungen festgestellt, dass die DKV im Leistungsfall maximal zwölf Monate Krankentagegeld zahlt. Nur so konnte er sich erklären, warum das von mir angebotene Krankentagegeld für Psychotherapeuten so günstig ist. „Da muss doch ein Haken sein. So günstig geht nicht.“ Ist das wirklich so?
Krankentagegeld nur 12 Monate?
Er hat sich dabei auch Paragraf 14 Absatz b der Musterbedingungen Krankentagegeld für Gruppenversicherungsverträge der DKV bezogen.
Was ist in § 14 Absatz b der Musterbedingungen Krankentagegeld geregelt?
“Die Krankentagegeldversicherung endet, genauer gesagt wird aufgelöst ….
b.) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Tritt die Berufsunfähigkeit im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit ein, endet die Versicherung mit dem Ende des Versicherungsfalles, spätestens jedoch 52 Wochen (12 Monate) nach Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit;“
Da hat der Makler den Text nicht richtig verstanden. Dies ist aber häufig das Problem. Der von Rechtsanwälten verfassten Bedingungen sind häufig schwer zu verstehen.
DKV Krankentagegeld endet nicht nach 12 Monaten
Die 12 Monate beziehen sich nur auf den Fall der Berufsunfähigkeit. Wird während (im Laufe) eine Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit (dauernde Arbeitsunfähigkeit) festgestellt, dann endet das Krankentagegeld 12 Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Das bedeutet aber nicht, dass das Krankentagegeld automatisch nach 12 Monaten endet. Wird keine Berufsunfähigkeit festgestellt, dann wird das Krankentagegeld auch länger als 12 Monate gezahlt. Und zwar so lange bis der Versicherte wieder gesund ist oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.
Zwei Beispiele, um dies zu verdeutlichen:
1. Beispiel: Sie sind bereits als Psychotherapeutin 18 Monate arbeitsunfähig und es wird dann aus dieser eine Berufsunfähigkeit, dann endet das Krankentagegeld automatisch. Die Bedingungen sehen dann vor, dass dieses spätestens jedoch 52 Wochen nach Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit endet.
Wird keine Berufsunfähigkeit festgestellt, dann zahlt die DKV weiter.
2. Beispiel: Nach 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit wird Berufsunfähigkeit festgestellt, dann erhalten Sie noch 9 Monate das Krankentagegeld, obwohl Sie bereits berufsunfähig sind. Dies ist in diesem Fall sogar eine Besserstellung gegenüber den anderen angebotenen Krankentagegeldern. Dort endet das Krankentagegeld automatisch 3 Monate nach Festellen der Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig ist.
An diesem kleinen Beispiel sehen Sie, wie wichtig es ist die Bedingung beim Krankentagegeld genau zu kennen und richtig zu interpretieren.
Warum ist das Krankentagegeld für Psychotherapeuten so günstig?
Dies hängt damit zusammen, dass Psychotherapeuten die Möglichkeit haben, sich beim Krankentagegeld der DKV für Ärzte mitzuversichern. In diesem Krankentagegeld sind sonst nur Ärzte versichert. Ärzte und Zahnärzte nehmen das Krankentagegeld wesentlich seltener in Anspruch als Selbstständige und Arbeitnehmer. Aber wenn sie es tun, dann dauert die Arbeitsunfähigkeit sehr lange. Psychotherapeuten haben die Möglichkeit, sich ebenfalls über dieses Krankentagegeld für Ärzte zu versichern. Dadurch kommen Sie in den Genuss der günstigen Beiträge.
Denken Sie an ihre Absicherung bei Berufsunfähigkeit
An diesem Beispiel sehen Sie, wie wichtig es ist auch an den Fall danach zu denken, wenn das Krankentagegeld wegen Berufserwerbsunfähigkeit endet. Danach sollten Sie sich mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsrente absichern. Auch hier gibt es, einiges zu beachten. Ich habe ihn hier die wichtigsten Informationen in einem extra Artikel zusammengestellt.
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