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Unterschiede Krankentagegeld Geschäftsführer und Selbstständige

Unterschiede Krankentagegeld Geschäftsführer und Selbstständige


Unterschiede zwischen dem Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer und dem für Selbstständige

Ich werde immer wieder gefragt, wo der Unterschied zwischen dem Krankentagegeld für Geschäftsführer und dem Krankentagegeld für Selbständige liegt. Beide sind doch unternehmerisch selbstständig unterwegs. Der GmbH Geschäftsführer tut dies über seine eigene GmbH. Als Gesellschafter ist er gleichzeitig Eigentümer der GmbH.

Ein weiterer Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und einem selbständigen ist, dass der Gesellschafter Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag mit seiner GmbH hat. Der Selbstständige hat keinen Arbeitsvertrag. Und genau diesen Unterschied nutzt das Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer.

 

Krankentagegeld wird von der GmbH bezahlt

Selbständige bezahlen das Krankentagegeld von ihrem Privatkonto. Wenn sie trotzdem die Beiträge von ihrem Geschäftskonto bezahlen, ist es keine Betriebsausgabe. Die Beiträge zum Krankentagegeld für Selbstständige können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dafür ist das Krankentagegeld für Selbstständige im Leistungsfall steuerfrei.

Beim Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer werden die Beiträge von der Firma übernommen. Die GmbH ist Antragsteller und erhält auch im Leistungsfall das vereinbarte Krankentagegeld. Deshalb spricht man beim Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer auch von der Rückdeckungsversicherung für die GmbH.

 

Im Leistungsfall muss die GmbH das Krankentagegeld nicht versteuern, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH getroffen worden sind. In diesem Fall ist es für die GmbH ein durchlaufender Posten.

 

Krankentagegeld ist Betriebsausgabe

Das Krankentagegeld für Selbstständige können Sie nicht von der Steuer absetzen. Es ist eine Privatausgabe.

Das Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer ist dagegen eine Betriebsausgabe. Die GmbH ist Antragsteller. Die GmbH setzt dieses Krankentagegeld als Betriebsausgabe ab. Das Krankentagegeld für Geschäftsführer ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht-Versicherung der GmbH. Auch diese kann als Betriebsausgaben zu 100 % abgesetzt werden.

  


Beitrags-Beispiel für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Ausgangssituation: Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Bruttogehalt von 6.000 EUR hat für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein Krankentagegeld in Höhe von 200 EUR pro Tag abgeschlossen. Der Monatsbeitrag beträgt 335,20 EUR. Das Krankentagegeld wird ab dem 15. Tag der AU gezahlt.

 

Bisher: 200 EUR Tarif KTN2 der DKV ab 15. Tag 335,20 EUR
   
Neu: 200 EUR Krankentagegeld Tarif TL über die GmbH 116,00 EUR
   
Monatliche Ersparnis 219,20 EUR*
   
Jährliche Ersparnis 2.630,40 EUR
   

 *Weitere Ersparnis, da die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann. Bei einem Steuersatz von 35 % liegt der effektive Aufwand bei ca. 81 EUR im Monat.

  

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Krankentagegeld bis zu 15.600 € Bruttogehalt

GmbH Geschäftsführer können ein Bruttoeinkommen von bis zu 15.600 € pro Monat absichern. Eine Absicherung in dieser Höhe gibt es ansonsten nur für Ärzte und Zahnärzte.

 

 

Krankentagegeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit

GmbH Geschäftsführer können ihren Verdienstausfall bei der DKV schon ab dem vierten Tag absichern. Ab dem vierten Tag bedeutet, dass das vereinbarte Krankentagegeld nach einer Karenzzeit von drei Tagen, in denen nicht gezahlt wird, bezahlt wird. Geschäftsführer können ab dem vierten Tag bis zu 15.600 € absichern. Spätere Leistungsbeginne wie der 8., 15. oder 22. Tag sind möglich.

 

 

Krankentagegeld sichert Bruttoeinkommen ab

Beim Krankentagegeld für Selbstständiger kann nur der Gewinn abgesichert werden. Grundlage hier ist die G & V. Beim Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer wird das volle Bruttoeinkommen bis zu 15.600 € abgesichert. Grundlage hier ist die Gehaltsabrechnung des Geschäftsführers. Dadurch kann der GmbH Geschäftsführer ein wesentlich höheren Krankentagegeld versichern.

  

Leistungsdauer ist begrenzt


Beim Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer ist die Leistungsdauer begrenzt. In der Regel wird hier eine Leistungsdauer von sechs oder zwölf Monate vereinbart.


Ich empfehle immer zwölf Monate, da der Beitragsunterschied sehr gering ist. 

 

Das Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer passt sich an die im Arbeitsvertrag des Geschäftsführers vereinbarte Lohngoldzahlungsdauer an. Haben Sie sechs Monate vereinbart, dann können Sie mit uns sechs Monate vereinbaren. Sollen es zwölf Monate sein, dann bieten wir Ihnen auch für diesen Zeitraum eine Absicherung an. In Ausnahmefällen ist auch eine längere Absicherung möglich. Durch die Begrenzung der Leistungsdauer wird das Krankentagegeld für Geschäftsführer zur Betriebsausgabe. Dies ist die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt.

 

Beim Krankentagegeld für Selbstständige ist die Leistungsdauer nicht begrenzt. Dieses wird so lange gezahlt, bis sie wieder gesund sind, oder berufsunfähig. Dann endet es automatisch.

 

Damit GmbH Geschäftsführer auch nach Ende der Lohnfortzahlung abgesichert sind, bieten wir in diesem Fall ein Krankentagegeld für Arbeitnehmer nach Beendigung der Lohnfortzahlung an. Haben Sie zwölf Monate Lohnfortzahlung vereinbart, dann bieten wir Ihnen ein privates Krankentagegeld ab dem 365. Tag an. Dieses müssen sie dann privat bezahlen. Durch den späten Leistungsbeginn ist der Beitrag sehr niedrig.

Wenn bereits ein privates Krankentagegeld besteht, dann können Sie dieses ohne Probleme auf einen späteren Leistungsbeginn umstellen. Sollte dies der Fall sein, dann haben Sie hier noch weitere Kosten gespart.

 

 

Nur Gesellschafter-Geschäftsführer können sich versichern

Dieses spezielle Krankentagegeld können nur Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abschließen. Selbstständige, die keine GmbH haben, können sich hier nicht versichern. Für diese bieten wir ein spezielles Krankentagegeld für Selbstständige an.

 

 

Da sich hier nur GmbH Geschäftsführer versichern können und die Leistungsdauer begrenzt ist, ist es so preiswert!

 

Deshalb lohnt es sich für jeden Gesellschafter Geschäftsführer einmal zu prüfen, ob es nicht besser ist, seine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall über die GmbH abzusichern. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Gestaltung ihres Arbeitsvertrages, damit ihr Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer als Betriebsausgabe anerkannt wird.

 

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