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GmbH Steuerprüfung - Nachzahlung - Gehalt falsch

GmbH Steuerprüfung - Nachzahlung - Gehalt falsch


Warum Geschäftsführer 30.000 € Steuern nachzahlen musste, wegen Formfehlers im Arbeitsvertrag  

Wegen fehlender Vereinbarung im Arbeitsvertrag musste eine GmbH 30.000 € nachversteuern. Nur weil ein Gesellschafter Geschäftsführer in seinem Arbeitsvertrag mit seiner GmbH etwas vergessen hatte, musste dieser 30.000 Steuern plus Verzugszinsen an sein zuständiges Finanzamt nachzahlen. Er hatte nur einen Zusatz vergessen. 

GmbH Gesellschafter Geschäftsführer erhielt 8 Monate lang 30.000 Euro Lohnfortzahlung trotz Arbeitsunfähigkeit 

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen, erfolgreichen Softwarefirma war vor vier Jahren durch einen Autounfall über acht Monate krankgeschrieben. Der Geschäftsführer erhielt während dieser acht Monate monatlich ein Gehalt von 10.000 € von seiner GmbH.  


Drei Jahre später kam es zur Steuerprüfung
 durch das Finanzamt. 

 


Ergebnis: 30.000 Euro mussten nachgezahlt werden. 

 

 

Begründung: Der Geschäftsführer hatte während seiner Krankheit ohne Rechtsanspruch ein Gehalt von seiner GmbH erhalten. Und das nur, weil der Geschäftsführer in seinem Arbeitsvertrag einen Satz vergessen hatte. 

Kann Ihnen dies auch passieren?   

Erfahren Sie hier, wie Ihnen diese nicht passieren kann. Wir haben die Lösung für Sie.

 
Ich habe zu diesem Thema zwei Informationsblätter erstellt: 

 

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Beitrags-Beispiel für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH


Ausgangssituation: Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Bruttogehalt von 6.000 EUR hat für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein Krankentagegeld in Höhe von 200 EUR pro Tag abgeschlossen. Der Monatsbeitrag beträgt 335,20 EUR. Das Krankentagegeld wird ab dem 15. Tag der AU gezahlt. 

Bisher: 200 EUR Tarif KTN2 der DKV ab 15. Tag 335,20 EUR
   
Neu: 200 EUR Krankentagegeld Tarif TL  über die GmbH 116,00 EUR
   
Monatliche Ersparnis 219,20 EUR*
   
Jährliche Ersparnis 2.630,40 EUR
   

 *Weitere Ersparnis, da die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann. Bei einem Steuersatz von 35 % liegt der effektive Aufwand bei ca. 81 EUR im Monat.


 

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