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Strategie-Audit: Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit 2026: GKV und PKV im Vergleich

Warum das Verständnis der rechtlichen Unterschiede über Ihre finanzielle Existenz entscheidet.

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Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff, der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anders definiert wird als in der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Nuancen ziehen unterschiedliche Leistungsfolgen nach sich, die besonders für Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer existenzbedrohend sein können, wenn sie nicht im Rahmen eines Kopka-Gutachtens synchronisiert wurden.

1. Definition der Arbeitsunfähigkeit: GKV und PKV im Vergleich

Die GKV definiert Arbeitsunfähigkeit nach SGB V: Wer wegen Krankheit oder Unfall die bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kann, gilt als arbeitsunfähig. Die PKV legt einen strengeren Maßstab an: Die versicherte Person muss ihre Tätigkeit vollständig, also zu 100 Prozent, aufgegeben haben. Teilweise Weiterarbeit schließt den Leistungsanspruch aus.

Wann liegt Arbeitsunfähigkeit in der GKV vor?

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn ein Mitglied wegen Krankheit oder Unfall seine Arbeit nicht mehr ausüben kann oder dies nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung möglich wäre. Auch die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen wird hierunter gefasst.

Wann liegt Arbeitsunfähigkeit in der PKV vor?

Die Musterbedingungen (MB/KT) der privaten Versicherer definieren AU strenger: Sie liegt nur vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann (100-prozentige AU), sie tatsächlich nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Die Konsequenz: Während Arbeitnehmer durch die sechswöchige Entgeltfortzahlung geschützt sind, stehen Selbstständige ohne vereinbartes Krankengeld oder Krankentagegeld ab dem ersten Tag ohne Einkommen da.

2. Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer (EFZG)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Arbeitnehmern für bis zu sechs Wochen 100 Prozent ihres Bruttoentgelts. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Bei Wiederholungserkrankung derselben Krankheit entsteht ein neuer Anspruch erst nach 6 Monaten ohne AU oder nach 12 Monaten seit Beginn der ersten AU.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf 100 Prozent Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, auch bei unfallbedingten Krankheiten.

  • Wartezeit: Der Anspruch entsteht erst nach einer vierwöchigen ununterbrochenen Beschäftigungsdauer.
  • Keine Verlängerung: Tritt während einer bestehenden AU eine neue Krankheit hinzu, verlängert sich die Sechs-Wochen-Frist dadurch nicht.
  • Wiederholungserkrankung: Bei derselben Krankheit ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten begrenzt. Ein neuer Anspruch entsteht erst, wenn zwischenzeitlich 6 Monate keine AU wegen dieser Krankheit vorlag oder 12 Monate seit Beginn der ersten AU vergangen sind.

Wichtiger Hinweis für kleine Arbeitgeber (U1/U2)

Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 30 Mitarbeitern müssen sich über das Umlageverfahren absichern. Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erhalten sie über die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft) einen Großteil der fortgezahlten Entgelte von der Krankenkasse erstattet.

3. Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Das GKV-Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der gesetzliche Höchstsatz liegt 2026 bei 135,63 EUR pro Tag. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von rund 12 Prozent werden maximal rund 3.581 EUR netto pro Monat ausgezahlt. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit greift der Anspruch.

Das Krankengeld soll das entfallene Einkommen teilweise ersetzen. Bei Arbeitnehmern beginnt es in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Berechnungslogik und Höchstbeträge 2026:

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.

  • Maximalbetrag 2026: Gedeckelt bei 135,63 EUR täglich (brutto).
  • Netto-Abzüge: Vom Brutto-Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
  • Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate werden anteilig (1/360) hinzugerechnet, sofern das Nettoentgelt ohne Einmalzahlungen nicht überschritten wird.

4. Aussteuerung: Nach 78 Wochen endet die Zahlung

GKV-Krankengeld wird für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Danach stellt die Krankenkasse die Zahlung ein, ohne dass automatisch eine Anschlussleistung greift. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht wieder arbeitsfähig ist, steht ohne Einkommen da. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb zwingend erforderlich.

Krankengeld für dieselbe Krankheit wird innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung. Ab diesem Zeitpunkt fließt kein Krankengeld mehr.

Strategische Empfehlung: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der 78 Wochen eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Da die gesetzliche Rente deutlich niedriger ausfällt, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zum Krankentagegeld zwingend erforderlich.

5. Privates Krankentagegeld: Die Lücke zuverlässig schließen

Das private Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen GKV-Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen. Es ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Privat Versicherte können bis zu 80 Prozent ihres Bruttoeinkommens absichern. Entscheidend ist der Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht ab Vertragsbeginn.

Das private Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es dient dazu, die Lücke zum Nettoeinkommen zu schließen. Privat Versicherte können in der Regel bis zu 80 Prozent ihres Bruttoeinkommens absichern.

AU im Ausland: Der Schutz erstreckt sich meist nur auf Deutschland. Im Ausland wird oft nur bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus geleistet, sofern keine speziellen Zusatztarife bestehen.

Mehr zum Kündigungsschutz: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung


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Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit

Die häufigsten Fragen betreffen den Unterschied zwischen GKV- und PKV-Arbeitsunfähigkeit, die Berechnung des Krankengeldes, die 78-Wochen-Regelung und den Schutz bei Aussteuerung. Die Antworten finden Sie im folgenden FAQ.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit in GKV und PKV?

Die GKV definiert Arbeitsunfähigkeit nach SGB V: Wer seine bisherige Arbeit wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann, gilt als arbeitsunfähig. Die PKV legt einen strengeren Maßstab an: Die versicherte Person muss ihre Tätigkeit vollständig, also zu 100 Prozent, aufgegeben haben und darf keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Teilweise Weiterarbeit schließt den Leistungsanspruch aus dem privaten Krankentagegeld aus.

Wie hoch ist das GKV-Krankengeld 2026?

Das GKV-Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der gesetzliche Höchstsatz liegt 2026 bei 135,63 EUR pro Tag. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von rund 12 Prozent werden maximal rund 3.581 EUR netto pro Monat ausgezahlt. Der Anspruch beginnt in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Was bedeutet die 78-Wochen-Regelung beim Krankengeld?

GKV-Krankengeld wird für dieselbe Krankheit innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für längstens 78 Wochen gezahlt. Danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung: Die Krankenkasse stellt die Zahlung ein, ohne dass automatisch eine Anschlussleistung greift. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht wieder arbeitsfähig ist, steht ohne Einkommen da, sofern keine private Absicherung besteht.

Was passiert nach der Aussteuerung aus dem GKV-Krankengeld?

Nach der Aussteuerung endet das GKV-Krankengeld. Wer noch nicht wieder arbeitsfähig ist, sollte rechtzeitig vor Ablauf der 78 Wochen eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deutlich niedriger ausfällt als das bisherige Einkommen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zwingend erforderlich.

Warum ist das private Krankentagegeld für Selbstständige besonders wichtig?

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der bei Krankheit die Lohnfortzahlung übernimmt. Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt das Einkommen, während Fixkosten weiterlaufen. GKV-versicherte Selbstständige erhalten erst ab dem 43. Tag Krankengeld, und dieses ist auf den gesetzlichen Höchstsatz gedeckelt. Das private Krankentagegeld schließt diese Lücke ab dem vereinbarten Karenztag und zahlt ohne zeitliche Begrenzung.

Gilt das private Krankentagegeld auch bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland?

In der Regel erstreckt sich der Schutz des privaten Krankentagegeldes nur auf Deutschland. Im Ausland wird meist nur bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus geleistet, sofern keine speziellen Auslandszusatztarife vereinbart wurden. Prüfen Sie Ihre Bedingungen vor längeren Auslandsaufenthalten.

Wichtig: Ich gebe keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich teile meine Erfahrung als Spezialist für Krankentagegeld und empfehle die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsbeistand.