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Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit - nicht kündigen!

Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit - nicht kündigen!


Arbeitslos - was mache ich mit meinem Krankentagegeld? 

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Krankentagegeldversicherung der DKV wurde hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst. Interessant ist diese Verbesserung bei der Krankentagegeldversicherung dann, wenn ein Versicherter während des Bezugs von Krankentagegeld arbeitslos wird.

Kündigen Sie nie voreilig Ihre Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit

Normalerweise entfällt mit Beginn der Arbeitslosigkeit die Voraussetzung für den Bezug von Krankentagegeld. Der Versicherte ist mit Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mehr Arbeitnehmer und hat somit keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld.   

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherte ab sofort dennoch Krankentagegeld erhalten. Dabei hat der Versicherte allerdings einiges zu beachten, damit er trotz Arbeitslosigkeit sein Krankentagegeld erhält.  

Auswirkungen auf das Krankentagegeld für Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit 

Nach der neuen Rechtsprechung sind auch Zeiten der Arbeitssuche nach Beendigung eines bestimmten Arbeitsverhältnisses Teil der auf die Erzielung von Arbeitsverdienst gerichteten Erwerbstätigkeit des Versicherungsnehmers. Dieser muss nach Ansicht des BGH (Bundesgerichtshofs) aber während der Arbeitslosigkeit mit hinreichender Aussicht auf Erfolg auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit sein. 

Auswirkungen auf das Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler 

Diese Grundsätze sind auch auf die Versicherungsfähigkeit von Selbstständigen und Freiberuflern anzuwenden. Danach ist eine Tarifbestimmung dahin gehend auszulegen, dass die Versicherungsfähigkeit während der Übergangszeiten bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit nicht entfällt. 

Dies bedeutet: Bei Beendigung eines festen Arbeits- oder Dienstverhältnisses oder bei Aufgabe der Selbstständigkeit bzw. der freiberuflichen Tätigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit Aussicht auf Erfolg auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit ist. Da der Versicherer darüber im Allgemeinen keine Kenntnis besitzt, beendet er die Krankentagegeldversicherung zunächst.

 

Wiederinkraftsetzung Krankentagegeldversicherung innerhalb 2 Monate möglich 

Der Versicherte muss den Versicherer innerhalb von 2 Monaten informieren, dass er sich mit Aussicht auf Erfolg um eine andere Tätigkeit bemüht. Die Krankentagegeldversicherung wird dann rückwirkend (gegebenenfalls mit angepasster Tagesgeldhöhe und Karenzzeit) wieder in Kraft gesetzt. Sämtliche Änderungen sind bereits in die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eingearbeitet. 

Krankentagegeld bei Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit 

Sofern Bezieher von Arbeitslosengeld sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist die Weiterführung des Krankentagegeldes empfehlenswert. Die Fortführung - gegebenenfalls mit einem geänderten Tagessatz - wird dem Versicherten ausschließlich durch die Vertragsabteilung angeboten. 

Der Versicherungsnehmer muss in diesen Fällen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen. Eine bereits beendete Krankentagegeldversicherung wird nach Vorlegen des Befreiungsbescheides rückwirkend wieder in Kraft gesetzt – gegebenenfalls mit anderen Konditionen.

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