Mini-GmbH Krankengeld für Geschäftsführer Betriebsausgabe |
Krankentageld für Geschäftsführer einer Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH Diese Unternehmensform ist besonders interessant für Existenzgründer. Seit 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechts in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, die auch Mini-GmbH oder 1- Euro-GmbH genannt wird. Die Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) ist eine Unterform der traditionellen GmbH. Sie wird auch Unternehmergesellschaft genannt. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die "normale" GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der Mini-GmbH nur 1 Euro - daher auch die Bezeichnung 1-Euro-GmbH. Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert werden. Ein Krankentagegeld ist für jeden Geschäftsführer Pflicht! Auch für Geschäftsführer einer Mini-GmbH.
Lassen Sie Ihre Krankentagegeld über die Firma laufen und Sie erhalten auch dann Ihr Gehalt, wenn Sie wegen Krankheit längere Zeit im Unternehmen ausfallen. Schließen Sie jetzt mögliche Versorgungslücken und profitieren Sie gleich mehrfach als Geschäftsführer einer Mini-GmbH:
- Sie sparen die Kosten für ein privates Krankentagegeld, das aus dem Netto-Einkommen bezahlt wird
- Die Prämien für das Krankentagegeld sind Betriebsausgaben
- Die Lohnfortzahlung können Sie bis zu 18 Monaten ausbauen, aber auch 3 oder 6 Monate sind möglich
- Es kann das Brutto-Einkommen abgesichert werden

In der Praxis sieht das so aus: - Die Firma schließt den Tarif TL bei der DKV ab
- Firma erhält bei Erkrankung des Geschäftsführers das ereinbarte Krankentagegeld
- hiervon bezahlt die GmbH das Geschäftsführergehalt.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns einfach!
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