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Krankentagegeld/Blog

Private Krankenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV?

vom Dienstag, 02. Februar 2010 um 22:52 Uhr

Wer privat krankversichert ist und seinen Job verliert, hat ein Problem: Das Einkommen fällt unter die Pflichtversicherungsgrenze. Somit ist er versicherungspflichtig und muss folglich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das hat für den Versicherten harte finanzielle Konsequenzen: Er verliert alle angesparten Altersrücklagen der privaten Krankenversicherung. Damit wäre eine Rückkehr in eine private Krankenversicherung teuer, da er diese zunächst wieder aufbauen müsste. Doch so weit muss es erst gar nicht kommen: Privat Versicherte können sich vorübergehend von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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Krankentagegeld nur gegen Bescheinigung

vom Dienstag, 19. Januar 2010 um 23:33 Uhr

Urteil Krankentagegeld


Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Klage einer Versicherungsnehmerin auf rund 6.300 € Krankentagegeld abgewiesen wurde. Die Klägerin hatte es verabsäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nachzuweisen, und damit gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies führte zur Leistungsfreiheit der Versicherung.

Die Klägerin in dem vom LG Coburg entschiedenen Fall unterhielt bei der beklagten Versicherungsgesellschaft eine private Krankentagegeldversicherung, aus der sie ab dem 15. Kalendertag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit rund 35 € täglich erhalten sollte. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (dem „Kleingedruckten“) war ihre Pflicht niedergelegt, dem Versicherer unverzüglich die ärztlich festgestellt Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen. Als die Klägerin für drei Zeiträume in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt rund 6.300 € Krankentagegeld forderte, verweigerte die Beklagte die Zahlung, weil ihr keine entsprechenden Anzeigen vorlagen.

Mit Recht, befand das Landgericht Coburg. Die Klägerin behauptete zwar, sie habe der Versicherung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übersandt. Das stellte sich jedoch als unzutreffend heraus, weil die von ihr zum Nachweis vorgelegten Einschreibebriefbelege allesamt Sendungen betrafen, die gar nicht an die Beklagte gerichtet waren. Nachdem die Beklagte aber ihre Versicherungsnehmerin Anfang 2004 schriftlich auf die Anzeigepflicht und die Folgen einer Verletzung hingewiesen hatte und die Klägerin gleichwohl dieser Obliegenheit nicht nachgekommen war, konnte die Versicherung sich wirksam auf Leistungsfreiheit berufen.

Landgericht Coburg, Urteil vom 23. Mai 2007 - 13 O 864/06 (rechtskräftig). Diese Presseinfo kann unter „Pressemitteilung“ auf der Homepage des Landgerichts im Internet abgerufen werden. Die Internetadresse der Coburger Justizbehörden LAUTET: www.justiz-coburg.de

 

 

 

Explodierende Kosten beim Krankengeld für Arbeitnehmer

vom Dienstag, 19. Januar 2010 um 16:47 Uhr

Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland sind langfristig arbeitsunfähig.


News Krankengeld

Arbeitnehmer bekommen immer länger Krankengeld. Die Krankengeldkosten explodieren. Die Zahl der Krankentage ist wieder auf dem Stand von 2003. Auch Führungskräfte sind betroffen. Psychische Leiden nehmen immer mehr zu.

Die Zeiten extrem geringer Krankenstände sind vorüber: Um rund zehn Prozent haben die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für das Krankengeld im vergangenen Jahr zugelegt, so das Ergebnis erster Umfragen.

Die Kurzzeitausfälle seit Jahren nehmen immer mehr ab, aber der Anteil der lange Zeit kranken Arbeitnehmer nimmt deutlich zu. Der Grund: Viele Beschäftigte arbeiten trotz Krankheit weiter bis zur Erschöpfung und fallen dann für lange Zeit aus.

Im gesamten Jahr 2008 fehlten die Arbeitnehmer krankheitsbedingt an 13,4 Tagen, zuletzt lagen vor sechs Jahren die Fehltage auf diesem Wert, während 2006 mit 12,4 Tagen die geringsten Krankentage seit 30 Jahren gemeldet wurden.

Häufigste Krankheitsursachen beim Krankengeld

Aktuell sind psychische Erkrankungen mit 10 Prozent aller Krankentage die viert wichtigste Krankheitsgruppe; vor rund 30 Jahren tauchten sie in den Gesundheitsstatistiken kaum auf (1976: 2 Prozent). Häufigste psychische Erkrankungen sind Angststörungen und Depressionen. Bei rund 20 Prozent aller weiblichen und jedem zehnten männlichen Versicherten über 50 wurden Depressionen diagnostiziert.

Drastisch gestiegen ist vor allem der Anteil psychischer Erkrankungen, die oftmals mit sehr langen Fehlzeiten verbunden sind. Sie nehmen inzwischen nach den Muskel- und Skeletterkrankungen Rang zwei der häufigsten Krankheiten ein.


Tendenz steigend: Fast die Hälfte erhalten länger als sechs Wochen Krankengeld

Entscheidend für die Höhe des Krankenstands sind Fälle, die länger als sechs Wochen dauern. Obwohl sie nur 4 Prozent der Fälle ausmachen, verursachen sie 45 Prozent der Ausfalltage. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die langwierigen Erkrankungen noch einmal um 3 Prozent zu. Dies korrespondiert mit dem Ansteigen der Krankengeldzahlungen, die für die meisten Arbeitnehmer ab der 7. Krankheitswoche einsetzen.


Je mehr Arbeitnehmer verdienen, desto größer ist die Lücke bei Krankheit

Arbeitnehmer erhalten 70% ihres regelmäßigen Bruttolohns als Krankengeld.
Der Arbeitgeber zahlt für 6 Wochen das Gehalt weiter, ab der 7. Woche erhält der Arbeitnehmer dann ein Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse.Das Krankengeld des Arbeitnehmer beträgt höchstens 85,75 Euro pro Tag. Darüber hinaus ist das Krankengeld für den Arbeitnehmer auf höchstens 90% des Netto-Arbeitsentgelts begrenzt.

Berechnen Sie noch heute Ihre Krankengeld-Lücke mit unserem Krankentagegeld Rechner



Quelle: Steria Mummer Consulting
Pressemitteilung vom 18.12.2009

 

 

Amtsärztlichen Untersuchung bei langer Arbeitsunfähigkeit

vom Donnerstag, 14. Januar 2010 um 23:39 Uhr

Urteil KrankengeldWeigert sich ein für die Dauer von fast einem Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähiger Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, sich im Rahmen einer vom Arbeitgeber angebotenen Eingliederungsmaßnahme einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die behandelnden Ärzte gegenüber dem Arbeitgeber von der Schweigepflicht zu entbinden, kann dies eine Kündigung nach sich ziehen. Erforderlich ist jedoch in jedem Fall eine vorangegangene einschlägige Abmahnung.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 12.05.2009
Aktenzeichen: 5 Sa 458/08
Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein

LG Coburg - Pressemitteilung vom 15.01.2008

 

Weitere Informationen zum Thema Krankengeld und Krankentagegeld erhalten Sie auf unserer Informations-Seite für Arbeitnehmer. Gerne können Sie auch ein Angebot für eine Krankentagegeld-Versicherung anfordern.

 

Unterschied Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

vom Donnerstag, 12. November 2009 um 22:15 Uhr

Vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung sollte man sich unbedingt über den Unterschied zwischen einem Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Des Öfteren erhalten wir die Frage, ob eine Krankentagegeldversicherung überhaupt Sinn macht, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

Weiterlesen... [Unterschied Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit]
 
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Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln