AOK Krankentagegeld über DKV versichert - besondere Vorteil
Gilt für Versicherte der AOK Hessen, AOKBremen/Bremerhaven, AOK Hamburg, AOK Nordwest (ehemals AOK Westfalen-Lippe und Schleswig-Hostein), AOK Schleswig-Holstein (jetzt AOK Nord-West), AOK Nord-Ost (ehemals AOK Berlin, Berlin-Brandenburg und AOK Mecklenburg-Vorpommern), AOK Rheinland-Pfalz und AOK Saarland.
1. AOK Krankentagegeld - ohne Wartezeiten
Sie können noch heute Ihr AOK Krankentagegeld beantragen und erhalten sofortigen Versicherungsschutz mit dem nächste ersten des Folgemonats mit sofortigen 100%-tigen Schutz
2. Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Die DKV verzichtet auf ihr Recht im Leistungsfall zu kündigen. Das würde Sie nur dann tun, wenn in den ersten drei Jahren die Summe der gezahlten Krankengelder erheblich höher wären als der von Ihnen gezahlte Beitrag. Wir verzichten bei AOK-Versicherten darauf.
3. Beitragsersparnis
Sie sparen bei den Beiträgen als AOK-Kunde im Schnitt 5%.
4. AOK Krankentagegeld - zeitlich unbegrenzt
Die DKV zahlt Ihnen Ihr Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Die AOK würde nur maximal 72 Wochen zahlen, danach würde die Zahlung eingestellt werden, egal ob Sie dann wieder arbeiten können.
5. Unterschiedliche Leistungsbeginne
Sie selbst können den Beginn der Zahlung des Krankengeldes frei bestimmen. Ab dem 4. Tag ist dies möglich. Auch der 8., 15., 22., 29., oder für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag, oder später sind möglich.
6. AOK Krankentagegeld - Steuerfreiheit
Das Krankengeld ist steuerfrei. Sie müssen es nicht versteuern.
7. Existenzgünder
Existenzgründer können in den ersten 12 Monaten bis maximal 155 EUR absichern.
Fordern sie noch heute Ihr persönliches Angebot an.

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