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Leistungdauer beim Krankentagegeld

Montag, 02. Januar 2012 um 16:07 Uhr

Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt? Ist die Leistungsdauer unbegrenzt?

Bei einer privaten Krankenatgegegeldversicherung ist die Leistungsdauer unbegrennzt. Das Krankentagegeld wird so lange gezahlt wie der Versicherte 100% arbeitsunfähig ist.

Das Krankentagegeld für Arbeitnehmer sieht auch eine Zahlung des Krankentagegeldes bei Teilarbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % vor. Dann wird die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes gezahlt.

Das Krankentagegeld endet, wenn der Versicherte wieder gesund ist oder mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte nach medizinischen Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.

 

Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen beträgt maximal Leistungsdauer 72 Wochen

Die Tagegelder der gesetzlichen Krankenkassen sehen allerdings eine Höchstleistungsdauer von 72 Wochen vor, wenn der Versicherte wegen ein und derselben Erkrankung insgesamt 72 Wochen krank ist .

Sollte der Versichrte dann noch arbeitsunfähig sein, dann endet das Krankengeld automatisch und er steht dann ohne Krankengeld und somit ohne Einkünfte da. Dies ist besonders gefährlich für chronisch Erkrankte. Hier kann ein Krankengeld ohne Begrenzung der Leistungsdauer überlebenswichtig sein.

 

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Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln

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