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Kündigung Krankentagegeld

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Wann kann ich das Krankentagegeld kündigen?

 

Kündigung Krankentagegeld zum Endes des Versicherungsjahres

Sie können das Krankentagegeld zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).

 

Kündigung Krankentagegeld bei Beitragserhöhungen

Bei einer Beitragserhöhung können sie innerhalb eines Monats zum Zeitpunkt  des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.


Kündigung, Beendigung Krankentagegeld bei Aufgabe der Selbstständigkeit

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der Betroffenen versicherten Person bei Wegfall einen Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in ein bereits eingetreten Versicherungfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu den der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistung, für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung.


Kündigung, Beendigung Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit.

Tritt die Berufsunfähigkeit im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit ein, besteht 0zu diesem Zeitpunkt in ein bereits eingetreten Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu den der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistung, für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens jedoch 52 Wochen nach Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit.

 

Kündigung, Beendigung Krankentagegeld bei Bezug von Altersrente

Bei Arbeitnehmern mit Bezug der Altersrente.

Für Selbstständige und Freiberufler spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Es kann das Krankentagegeld bis zum Ende des Monats, in dem das 75. Lebensjahr vollendet wird fortgeführt werden, sofern weiterhin Versicherungsfähigkeit besteht.


Kündigung Krankentagegeld bei Wegzug ins Ausland

Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eintretende Krankheite oder Unfällen das Krankentagegld im vertraglichen Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

 

Weitere Fragen zum Krankentagegeld, bitte hier anklicken.

 

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Kundenstimmen

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Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln

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