Krankentagegeld im Ausland |
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Wird das Krankentagegeld gezahlt, wenn ich im Ausland arbeitsunfähig werde?
Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit in Deutschland Der Versicherungsschutz erstreckt sich laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auf Deutschland. Allerdings können die Versicherer beim Geltungsbereich des Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufs Ausland erweitern. Hier gelten dann bestimmte Voraussetzungen.
Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, aber im Grenzgebiet zu Deutschland liegt. Als Grenzgebiet gilt ein von den deutschen Grenzen aus gemessener, 50 km Luftlinie in das benachbarte Ausland hineinreichender Streifen. Zum Ausland gehören Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Schweiz, Tschechien und Polen. Hier gilt der selbe Versicherungsschutz wie in Deutschland (bitte vor Umzug abklären/Formular C202/10 notwendig).
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eintretende Krankheit oder Unfall das Krankentagegeld in vertraglichen Umfang für die Dauer einer medizinischen notwendigen stationären Heilbehandlung in einen öffentlichen Krankenhaus ausgezahlt. Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit im europäischen Ausland Bei einem vorübergehender Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld im Vertragesumfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarung getroffen.
Es wird kein Krankentagegeld gezahlt. Es können aber besondere Vereinbarungen vor Reiseantritt getroffen werden. Krankentagegeld im Ausland für Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechstanwälte, Steuerberater und Zahnärzte (gilt für Tarife TAA, GT1, GT2, GTS,TAZ) Für eine im europäischen oder außereuropäischen Ausland eingetretene Arbeitsunfähigkeit ohne stationäre Heilbehandlung besteht jedoch Anspruch auf Krankentagegeld bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten für Heilbehandlungen, die in der Leistungszeit wegen der die Arbeitsunfähigkeit bedingten Krankheit notwendig wurden.
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Kundenstimmen
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Hallo Herr Kopka,
vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.
Daniel Müller,
Unternehmer aus Köln



