Wird Krankentagegeld bei Kuren und Reha gezahlt?
Hierzu gibt es eine klare Aussage in den MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) in § 5 Einschränkungen der Leistungspflicht:
"Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeit, während Kur und Sanatoriumsbehandlung sowie während Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht."
Also: Kein Krankentagegeld bei Kur- und Rehamaßnahmen.
Fast alle Krankenversicherer halten sich an Paragraph 5 und zahlen kein Krankentagegeld bei Kur- und Rehamaßnahmen.
Einige wenige Versicherer weichen vom Paragraph 5 ab, siehe "wenn der Tarif nichts anderes vorsieht."
Unser Krankentagegeld zahlt bei Kur- und Rehamaßnahmen
Dazu heißt es in § 5 der MbKT:
"Ist im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit eine stationäre medizinische Rehabilitation erforderlich, wird Krankentagegeld gezahlt, wenn und soweit der Versicherer zuvor eine schriftliche Zusage gegeben hat."
Nach vorheriger Zusage wird Krankentagegeld bei Kur- und Rehamaßnahmen gezahlt!
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