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Das Krankentagegeld kann bis zum 70. Lebensjahr fortgeführt werden und wenn die Voraussetzungen stimmen sogar bis zum 75. Zwar sehen die Musterbedingung des Krankentagegeldes weiterhin vor, dass die Krankenversicherung spätestens mit erreichen des 65 Lebensjahres enden. Da von abweichend wurde jedoch in den Tarif Bedingung der Krankentagegeldbedingungen die Altersgrenze auf das 70. Lebensjahr erhöht.
Krankentagegeld kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden.
Darüber hinaus hat der Versicherte künftig das Recht, bei erreichen der Altersgrenze, seine Krankentagegeldversicherung bis zur Vollendung des 75 Lebensjahrs (unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen) fortzuführen.
Krankentagegeld unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen
Bisher hatte der Versicherte bei weiter bestehender Versicherungsfähigkeit lediglich ein Anspruch auf Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung (also ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung). Wenn die Alterungsrückstellungen nicht angerechnet würden, dann müsste der Versicherte mit Erreichen des 71. Lebensjahr dann den Beitrag eines 71-Jährigen zahlen. Hier läuft das Krankentagegeld einfach zum alten Beitrag weiter.
Krankentagegeld endet nicht bei Bezug von Altersrente
Die Musterbedingungen für das Krankentagegeld sehen vor, das das Krankentagegeld mit dem Bezug von Altersrente endet. Nach unseren Bedingungen kann das Krankentagegeld fortgeführt werden bis zum 75. Lebensjahr, auch wenn der Versicherte eine Altersrente erhält. Normalerweise endet das Krankentagegeld automatisch mit Bezug der Altersrente und Erreichen des 65. Lebensjahrs.
In der Gruppenversicherung endet das Krankentagegeld auch nicht mit dem Bezug von Altersrente. In der Einzelversicherung endet auch weiterhin das Krankentagegeld mit Bezug von Altersrente.
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