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Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert?

Sind Berufskrankheiten und Berufsunfälle beim Krankentagegeld beitragsfrei mitversichert?

 

Berufskrankheiten, Berufsunfälle und Wegeunfälle  sind beim Krankentagegeld beitragsfrei mitversichert.

 

 

 

Als Berufskrankheit werden Erkrankungen anerkannt, die dadurch entstehen, dass die Betroffenen durch ihre Arbeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß als die gesamte Bevölkerung ausgesetzt sind. Aber nicht jede Erkrankung, die sich ein Versicherter bei der Arbeit zuzieht, ist eine Berufskrankheit. Der Begriff ist vielmehr im Gesetz definiert. Danach sind Berufskrankheiten diejenigen Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat und die ein Versicherter durch seine versicherte Tätigkeit erleidet.

 

Berufsunfälle sind beim Krankentagegeld mitversichert.

Berufsunfälle sind Unfälle, die in Ausübung des Dienstes geschehen (auch am Weg von zu Hause in die Arbeit und umgekehrt). Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das private Krankentagegeld zahlt auch bei Berufsunfällen.

 

 

TIPP: Es gibt private Krankentagegeldversicherungen, die die Berechnung der Beiträge nach Berufsgruppen vornimmt. Das bekannteste Beispiel ist die Central Krankenversicherung, die ihre Versicherten nach bestimmten Berufsgruppen einteilt. So müssen zum Beispiel Kaufleute niedrigere Beiträge für ihre Krankentagegeldversicherung zahlen als Handwerker.

 

 

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Kundenstimmen

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Hallo Herr Kopka,

vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit der optimalen Krankentagegeld-Versicherung kann ich jetzt die Zukunft gelassen angehen.

Daniel Müller,

Unternehmer aus Köln

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