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In unserem Krankentagegeld Blog finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld.
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Private Krankenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV? |
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Dienstag, 02. Februar 2010 um 22:52 Uhr |
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Wer privat krankversichert ist und seinen Job verliert, hat ein Problem: Das Einkommen fällt unter die Pflichtversicherungsgrenze. Somit ist er versicherungspflichtig und muss folglich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das hat für den Versicherten harte finanzielle Konsequenzen: Er verliert alle angesparten Altersrücklagen der privaten Krankenversicherung. Damit wäre eine Rückkehr in eine private Krankenversicherung teuer, da er diese zunächst wieder aufbauen müsste. Doch so weit muss es erst gar nicht kommen: Privat Versicherte können sich vorübergehend von der Versicherungspflicht befreien lassen.
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Dienstag, 19. Januar 2010 um 23:33 Uhr |
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Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Klage einer Versicherungsnehmerin auf rund 6.300 € Krankentagegeld abgewiesen wurde. Die Klägerin hatte es verabsäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nachzuweisen, und damit gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies führte zur Leistungsfreiheit der Versicherung.
Die Klägerin in dem vom LG Coburg entschiedenen Fall unterhielt bei der beklagten Versicherungsgesellschaft eine private Krankentagegeldversicherung, aus der sie ab dem 15. Kalendertag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit rund 35 € täglich erhalten sollte. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (dem „Kleingedruckten“) war ihre Pflicht niedergelegt, dem Versicherer unverzüglich die ärztlich festgestellt Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen. Als die Klägerin für drei Zeiträume in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt rund 6.300 € Krankentagegeld forderte, verweigerte die Beklagte die Zahlung, weil ihr keine entsprechenden Anzeigen vorlagen.
Mit Recht, befand das Landgericht Coburg. Die Klägerin behauptete zwar, sie habe der Versicherung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übersandt. Das stellte sich jedoch als unzutreffend heraus, weil die von ihr zum Nachweis vorgelegten Einschreibebriefbelege allesamt Sendungen betrafen, die gar nicht an die Beklagte gerichtet waren. Nachdem die Beklagte aber ihre Versicherungsnehmerin Anfang 2004 schriftlich auf die Anzeigepflicht und die Folgen einer Verletzung hingewiesen hatte und die Klägerin gleichwohl dieser Obliegenheit nicht nachgekommen war, konnte die Versicherung sich wirksam auf Leistungsfreiheit berufen.
Landgericht Coburg, Urteil vom 23. Mai 2007 - 13 O 864/06 (rechtskräftig). Diese Presseinfo kann unter „Pressemitteilung“ auf der Homepage des Landgerichts im Internet abgerufen werden. Die Internetadresse der Coburger Justizbehörden LAUTET: www.justiz-coburg.de
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Donnerstag, 14. Januar 2010 um 23:39 Uhr |
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Weigert sich ein für die Dauer von fast einem Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähiger Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, sich im Rahmen einer vom Arbeitgeber angebotenen Eingliederungsmaßnahme einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die behandelnden Ärzte gegenüber dem Arbeitgeber von der Schweigepflicht zu entbinden, kann dies eine Kündigung nach sich ziehen. Erforderlich ist jedoch in jedem Fall eine vorangegangene einschlägige Abmahnung.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 12.05.2009 Aktenzeichen: 5 Sa 458/08 Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein
LG Coburg - Pressemitteilung vom 15.01.2008 Weitere Informationen zum Thema Krankengeld und Krankentagegeld erhalten Sie auf unserer Informations-Seite für Arbeitnehmer. Gerne können Sie auch ein Angebot für eine Krankentagegeld-Versicherung anfordern. |
Unterschied Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit |
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Donnerstag, 12. November 2009 um 22:15 Uhr |
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Vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung sollte man sich unbedingt über den Unterschied zwischen einem Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Des Öfteren erhalten wir die Frage, ob eine Krankentagegeldversicherung überhaupt Sinn macht, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. |
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Gesetzesänderung beim Krankengeld zum 01.08.2009 |
Beim Krankengeld für Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer gibt es zum 01.08.2009 eine wichtige Gesetzesänderung.
Der Deuts che Bundestag verabschiedet neue Regelungen zum Krankengeld. Ab dem 01.08.2009 gilt für Selbstständige, Freiberufler und GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Regelung:
Alle Krankengelder bei der gesetzlichen Krankenkassen enden automatisch zum 31.07.2009. Sie können bei Ihrer Krankenkasse wieder das "alte Krankengeld", das bis zum 31.12.2008 bestand, beantragen.
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Kein Krankengeld bei wahrscheinlicher Berufsunfähigkeit |
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Mittwoch, 25. März 2009 um 17:19 Uhr |
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Die Berufsunfähigkeit eines Versicherten in der privaten Zusatzversicherung für Krankentagegeld muss nicht unbedingt festgestellt sein, damit die Versicherung ihre Zahlungen aussetzen kann. Ein Verdacht, eine Vermutung reicht aus. So urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes in Koblenz. Der Kläger hatte im Jahr 1995 eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Die Leistungshöhe betrug damals 140,00 DM am Tag, also rund 72 Euro. Der Kläger übte den Beruf des Trockenbauers aus, eine körperlich sehr intensive und anstrengende Tätigkeit. Seit 1999 war er krankgeschrieben. Er hatte eine Erkrankung in der Leistengegend und musste sich diversen Operationen unterziehen. Seit dem Jahr 1999 litt der Mann an chronischen Schmerzen. Die private Krankenversicherung hat von diesem Zeitpunkt an auch die entsprechenden Zahlungen von Krankentagegeld geleistet. Insgesamt wurden sieben Jahre lang täglich 72 Euro an den Kläger ausgezahlt. |
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Privates Krankengeld steuerfrei |
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Donnerstag, 19. März 2009 um 11:41 Uhr |
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München: Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Krankengeld eines freiwillig gesetzlich Versicherten über den Progressionsvorbehalt mit in die Steuerberechnung einfließt. In dem Fall (AZ: X R 53/06) ging es um die Frage, warum freiwillig gesetzlich Versicherte Steuern auf ihr Krankengeld zahlen müssen, während privat Versicherte ihr Krankengeld steuerfrei erhalten. Immerhin, so die Argumentation der Klägerin, könne ein freiwillig gesetzlich Versicherter ja mit einem Privatversicherten verglichen werden, denn beide seien eben freiwillig versichert. Das sahen die Bundesrichter jedoch anders. |
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Donnerstag, 13. November 2008 um 16:47 Uhr |
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Zum 01.01.2009 entfällt ihr Anspruch auf Krankengeld in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Dies gilt für alle GKV-Versicherten Selbständigen, Freiberufler und Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs.
Aber, wie sichern Sie als Selbständiger und Freiberufler weiterhin Ihr Krankengeld ab?
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten Ihr Krankengeld weiterhin abzusichern.
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