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37.800 Euro Krankentagegegeld trotz Berufsunfähigkeit


Berufsunfähig - trotzdem Krankengeldzahlungen?

In regelmäßigen Abständen informiert die Abteilung Leistungsmanagement Krankentagegeld der DKV über besondere Krankheitsfälle, bei denen diese den Versicherten helfen. Im konkreten Fall geht es um einen Arbeitnehmer der eine Krankentagegeldversicherung in Höhe von 65 Euro ab 43. Tag hat. Er ist gesetzlich krankenversichert.

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert mit der Diagnose metastasierender Krebs der Speiseröhre und Schilddrüse. Arbeitsunfähig ist er seit dem 15.2.2013 und berufsunfähig seit dem 24.3.2014. Es wurde 582 Tage insgesamt 37.380 Euro Krankentagegeld gezahlt, obwohl Berufsunfähigkeit vorliegt. 

 

Februar 2013:

Der 56-jährige kaufmännische Angestellte Herr T. erkrankt an Krebs. Es erfolgte eine palliative Chemotherapie. 

"Als palliative Therapie (Syn. Palliativ Therapie) bezeichnet man eine medizinische Behandlung, die nicht auf eine Heilung einer bestehenden Grunderkrankung abzielt, sondern auf die Reduzierung der Folgen (Palliation). Der Begriff leitet sich von lateinisch pallium (- Mantel) ab; übersetzt heißt Palliativ Therapie daher so viel wie „ummantelnde Behandlung“, also eine Behandlung, deren Ziel per Definition nicht kurativ ist, sondern darauf abzielt, die Symptome einer bestehenden Erkrankung zu lindern. Palliative Therapie ist ein Teilgebiet der Palliative Care.

Oft gelten diese Maßnahmen fortschreitenden unheilbaren Erkrankungen, um deren Verlauf zu verlangsamen oder die Nebenwirkungen wie Übelkeit, Schmerz oder (reaktive) Depressionen zu reduzieren. Der Bereich der Medizin, der sich mit diesen Maßnahmen beschäftigt, heißt Palliativmedizin." 

Quelle Wikipedia: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Palliative_Therapie 

Berufsunfähigkeit festgestellt 

Gleichzeitig lag Berufsunfähigkeit nach Sicht der beratenden Ärzte gerichtsfest vor. Dies hätte eine sofortige Einstellung der Krankentagegeldzahlung bedeutet. Geregelt ist die in § 15 unter sonstige Beendigungsgründe. 

 

"Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen Person mit Eintritt der Berufsunfähigkeit." 

 

DKV zahlt Krankentagegeld weiter, obwohl Berufsunfähigkeit vorliegt 

März 2014 zeichnet sich überraschend ein Therapieerfolg ab. Der Tumor verkleinerte sich und Herr T. wurde rein medizinisch als sogenannter „Langzeitüberlebender" eingestuft (rund 50 Prozent der vergleichbaren Patienten sind zu diesem Zeitpunkt verstorben). Die Leistungsabteilung der DKV beendet die Krankentagegeldversicherung zunächst nicht und wartet ab. 

Juli 2014 bestätigt sich, dass die Therapie hervorragend anschlägt (kaum noch Tumormanifestationen nachweisbar). Trotzdem besteht zweifelsfrei Berufsunfähigkeit. 

DKV begleitet den Versicherten in schwieriger Situation

Unter Würdigung des Therapieerfolges und der „psychoonkologischen Stabilität" von Herrn T. prüft Leistungsabteilung der DKV erst Ende Oktober 2014 erneut den Gesundheitszustand anhand aktueller medizinischer Unterlage.  

An diesem Beispiel erkennt man perfekt, worin der Vorteil für den Versicherten liegt, wenn die DKV ihn bei einer schweren Erkrankung begleitet. Die DKV hätte laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) die Zahlung des Krankentagegeldes schon mit Eintritt der Berufsunfähigkeit einstellen können. Die DKV tat dies nicht, damit der Behandlungserfolg nicht gefährdet wird. 

Die Einstellung des Krankentagegeldes hätte für den Versicherten neben den gesundheitlichen Problemen auch noch zu finanziellen Problemen führen können. Die Leistungsabteilung der DKV hat sich gegen eine Einstellung des Krankentagegeldes entschieden.  

 

Genau hier zeigt sich die Stärke des Leistungsmanagements der DKV. 

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